Der seit mehreren Jahren stattfindende Trend hin zum Onlinehandel hat sich aufgrund der Pandemie endgültig zum Boom entwickelt , hat der Verband der Kantonschemiker der Schweiz in einer Pressemitteilung am 20. Oktober 2021 daran erinnert.
Seit Ausbruch der Pandemie wurde immer mehr online eingekauft, wodurch auch das digitale Angebot an Lebensmitteln gestiegen ist. Im Gegensatz zum Einkauf im Laden können online Angaben wie beispielsweise das Produktionsland oder die Zutaten nicht einfach der Etikette entnommen werden.
Aus diesem Grund verlangt das Lebensmittelgesetz, dass dieselben Informationen, wie sie auf der Etikette nötig sind, auch online verfügbar sind. Davon ausgenommen sind nur das Haltbarkeitsdatum und das Warenlos. Diese Regelung trägt dem Trend zur Digitalisierung Rechnung und gilt in der Schweiz seit 2018.
Häufige Mängel bei der Angabe der Allergene oder beim Verzeichnis der Zutaten
Ob Konsumentinnen und Konsumenten alle nötigen Informationen erhalten, wurde im Rahmen einer Kontrolle der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein überprüft. Dabei wurden 323 Webshops von Drogerien, Bäckereien oder Versand- und Detailhändlern überprüft, welche Lebensmittel anbieten.
Bei rund 78 Prozent der Shops waren die Angaben mangelhaft oder fehlten gänzlich. Häufige Mängel lagen bei der Angabe der allergenen Zutaten und beim Verzeichnis der Zutaten vor. Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker haben Massnahmen veranlasst, damit die Mängel behoben werden und Konsumentinnen und Konsumenten auch online vollständig und korrekt zu Lebensmitteln informiert werden. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) wurden weitere Informationen zum Thema Onlinehandel erstellt. Diese sind hier zu finden.