Seit dem 1. Januar 2020 müssen die Halter von Schafen und Ziegen alle Verstellungen ihrer Tiere via www.agate.ch der TVD melden. Fortan braucht es auch zwei Ohrmarken für Schafe und Ziegen. Bei Schafen muss eine davon elektronisch sein.
Ab 1. Januar 2020 geborene Schafe und Ziegen müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.
Obwohl Tierhalter eingeladen sind so schnell wie möglich die neuen Regeln zu erfüllen, gibt es
für die TVD-Meldepflicht wie auch für Ohrmarken diverse Übergangsbestimmungen. Vor dem 1. Januar 2020 geborene Tiere muss der Tierhalter bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke markieren.
Verlassen die Schafe die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2022, müssen sie allerdings vor dem Abgang nachmarkiert werden. Für Ziegen ist es anders. Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen dürfen bis 31. Dezember 2022 mit nur einer Ohrmarke verstellt werden.
Die zentrale Tier-Daten-Erhebung ist von grossem Nutzen, so etwa bei der Seuchenbekämpfung, bei der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft oder bei der Berechnung von Direktzahlungen.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen steht den freiburgischen Schaf- und Ziegenhaltern gerne zur Verfügung per email unter der Adresse saav-sa@fr.ch oder per Telefon 026 305 80 00.
Mehr Informationen und Details auf www.schafeziegen.ch