Am 11. November 2023 unterzeichnete das LSVW mit den für die Schutzdienstarbeit zugelassenen Hundeklubs die neue Version der Weisung vom 5. November 2020, die ab dem 1. Januar 2024 gültig ist. Zur Erinnerung: Ziel dieser Weisung ist es, die Praxis der Ausbildung in der Schutzdienstarbeit zu sportlichen Zwecken zu regeln, d. h. für Hunde, die für sportliche Wettkämpfe bestimmt sind. Diese Praxis umfasst jede Aktivität und Ausbildung, die für den Schutzdienst im Sportbereich bestimmt ist, d. h. einen Hund zum Beissen zu bringen, anzugreifen oder zu verteidigen. Diese Weisung gilt jedoch nicht für Hunde im aktiven Dienst, die von der Polizei, dem Zoll, der Armee und von Sicherheitsbeamten bei Training und Einsätzen eingesetzt werden.
Das Ziel der Weisung ist es, Menschen vor Angriffen und Unfällen durch Bisse zu schützen sowie die Bedingungen zu regeln, unter denen der Schutzdienst im Sportbereich in Übereinstimmung mit den verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Gesetzen, Reglementen und Verordnungen, ausgeübt werden darf.
Die wichtigsten Änderungen:
- Aktivitäten im Bereich des Schutzhundesports dürfen nur in Anwesenheit eines für die Ausbildung in der Schutzdienstarbeit qualifizierten und nach Artikel 74 der TSchV anerkannten Ausbilders sowie in einem für die Schutzdienstarbeit anerkannten und diese Weisung mitunterzeichnenden Verein durchgeführt werden (Artikel 5 Absatz 1).
- Jeder neu gehaltene Hund muss auch die praktische Bewertung gemäss den in Art. 28a Abs. 2 HHG festgelegten Modalitäten bestanden haben (Artikel 5 Abs. 1bis).
- Die Ausübung Schutzdienstes im Sportbereich durch eine Person, die nicht beim LSVW angemeldet ist oder der Aktivität ausserhalb eines Vereins gemäss Artikel 5 Absatz 1 dieser Weisung nachgeht, ist verboten (Artikel 7 Absatz 2).
Diese Überarbeitung wurde von den folgenden Vereinen mitunterzeichnet:
SC OG Drei Seen, Hundesport St. Silvester, Société canine de Fribourg, Société canine de Romont, GL-BA Fribourg, Cynogruyère, KV Alterswil und Umgebung, CCHB Club Cyno Haute Broye, HS Moos, zusammengeschlossen in der AFCC.
Das LSVW dankt den Clubs für die getätigten Investitionen und die Unterstützung dieser Aktivität seit November 2020.