Tiertransport: keine Ausnahmen mehr beim Abschlussgitter
03. Juli 2018 - 07H45
Mit der letzten Revision der Tierschutzverordnung wurde die Vorschrift bestätigt, dass an allen Transportmitteln für Klauentiere am Heck ein Abschlussgitter angebracht sein muss. Das BLV sieht demzufolge - unabhängig von der Konstruktionsweise des Fahrzeugs oder Anhängers - keine Ausnahmen mehr vor.
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Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 03.07.2018 - 07h45