Die bestätigten Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Europa nehmen seit Oktober 2021 zu. Die meisten Fälle wurden in Deutschland festgestellt, alle im Norden des Landes, mit Ausnahme eines Falles in Bayern, nahe der tschechischen Grenze.
Ausbrüche der Voglegrippe wurden auch bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt, insbesondere im Kosovo, in einer Geflügelfarm mit 20.000 Tieren, in Estland, in Norddeutschland und im Vereinigten Königreich.
In Frankreich hat das Landwirtschaftsministerium am 5. November 2021 ebenfalls eine Verordnung veröffentlicht, in der die Landwirte aufgefordert werden, ihr Geflügel einzusperren. Dies ist angesichts der steigenden Zahl von Fällen in den Nachbarländern notwendig. Für das gesamte französische Mutterland wurde ein "hohes" Risiko festgestellt.
Vorbeugende Massnahmen für Halter von Hausgeflügel
Die Schweiz ist zurzeit vom saisonalen Vogelzug betroffen. Hausgeflügelhaltern wird empfohlen, vorsorgliche Biosicherheitsmassnahmen zu ergreifen, das heisst strenge Hygienevorschriften einzuhalten und Stiefel, Kleidung und Händen zu desinfizieren. Diese Vorgaben gelten auch für externe Besucher.
Im Hinblick auf die derzeitige Ankunft von wilden Schwimmvögeln wird den Geflügelzüchtern zudem dringend empfohlen, in einem Gürtel von 5 km um die Ufer der natürlichen Seen – Neuenburger- und Murtensee – ihr Geflügel bis zum Ende des Winters in Wintergärten zu halten, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Wachsamkeit auch für die Bevölkerung
Die Geflügelzüchter werden gebeten, den Gesundheitszustand ihres Geflügels aktiv zu überwachen und alle Tiere mit verdächtigen Symptomen dem Kantontierarzt zu melden
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Professionelle oder Hobby-Geflügelhalter müssen ihren Bestand beim Amt für Landwirtschaft (LwA) anmelden. Sollten Sie Ihren Geflügelbestand noch nicht angemeldet haben, so bitten wir Sie, sich so bald als möglich mit dem LwA in Verbindung zu setzen (E-Mail: sagri@fr.ch / T: 026.305.23.00).
Pflicht zur Registrierung
Für die Bevölkerung ist somit Wachsamkeit geboten. Jedes Auffinden von drei oder mehr toten Wildvögeln an einem Ort innerhalb von 24 Stunden muss umgehend dem Wildhüter oder dem LSVW gemeldet werden, das die nötigen Untersuchungen anordnet. Die Kadaver sollen nicht angefasst werden, können aber zum Beispiel mit einer kleinen Fahne oder Signalbändern markiert werden. Die Kontaktangaben der Wildhüter des Kantons Freiburg sind online abrufbar auf der Webseite des Staats Freiburg.
Mehr Infos auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen