Am kommenden 12. November wird das Freiburger Stimmvolk über das 1. Paket der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden abstimmen, das dem obligatorischen Finanzreferendum untersteht. Dieser Entwurf wurde im März vom Grossen Rat mit 68 zu 29 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Durch die DETTEC sollen insbesondere die Autonomie und die Kompetenzen der Gemeinden, der ersten Stufe unseres demokratischen Systems, gestärkt werden.
Das 1. DETTEC-Paket umfasst vier Bereiche:
- familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
- Hilfe und Pflege zu Hause
- sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien
- Betagte in Pflegeheimen
Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
Die DETTEC-Analysen führen zur Schlussfolgerung, dass die meisten Aufgaben dieses Bereichs vollständig den Gemeinden übertragen werden können. Eine Ausnahme bildet dabei die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht. Die derzeitigen Kompetenzen der Gemeinden in diesem Bereich und ihre Beibehaltung aufgrund der Nähe zu den Leistungsempfängern werden bestätigt. Zusätzlich zu den derzeitigen Gemeindesubventionen zur Ermöglichung degressiver Tarife müssen die Gemeinden also auch das übernehmen, was heute vom Staat finanziert wird.
Die Gemeinden werden über den Freiburger Gemeindeverband auch damit beauftragt sein, die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden sowie die Sozialabgabe aus der Steuerreform aufzuteilen.
Hilfe und Pflege zu Hause
Dieser Bereich wird vollständig von den Gemeinden übernommen, wie es bereits heute weitgehend der Fall ist. Die Nähe spielt hier eine entscheidende Rolle.
Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien
Bereits heute ist der Staat alleine für diesen Bereich zuständig, der aber zu 55 % von den Gemeinden finanziert wird. Die DETTEC schlägt vor, von dieser Finanzierung durch die Gemeinden abzusehen, damit der Kreis der Entscheidenden mit dem Kreis der Abgabepflichtigen übereinstimmt.
Pflegeheime
Es wird vorgeschlagen, die Betreuungskosten von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern allein den Gemeinden zu übertragen, während der Staat die Pflegerestkosten ganz übernehmen soll. Diese beiden Ausgaben werden heute vom Staat und den Gemeinden gemeinsam getragen. Diese Reform zieht tiefgreifende Änderungen bei der Finanzierung dieses Bereichs nach sich, insbesondere bei den Ergänzungsleistungen, die bereits stark von der Bundesreform betroffen sind, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Finanzielles Gleichgewicht
Die vorgeschlagene Übertragung von Aufgaben und Finanzierungen, insbesondere die Übernahme des ganzen Bereichs der sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und professionellen Pflegefamilien durch den Kanton, führt zu einer Zunahme der Aufwendungen für den Staat in der Grössenordnung von 75 Millionen Franken pro Jahr (und damit zu einer Entlastung der Gemeinden um den gleichen Betrag). Der Entwurf enthält auch einen Finanzausgleichsmechanismus: Er sieht vor, die Finanzierung der Ergänzungsleistungen auf die Gemeinden zu übertragen. Die DETTEC sieht eine Neubewertung der finanziellen Auswirkungen vor, bei der die Annahmen, bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs getroffen wurden, validiert oder korrigiert werden können.
Obwohl es finanziell ausgewogen ist, zieht das 1. DETTEC-Paket einen Bruttoaufwand von rund 75 Millionen für den Staat nach sich und unterliegt daher dem obligatorischen Finanzreferendum.
2. DETTEC-Paket
Sobald dieses 1. Paket definitiv angenommen ist, werden die Arbeiten für ein 2. Paket in Angriff genommen werden. Die voraussichtlichen Themen, hauptsächlich aus dem Schulbereich, sind bereits erfasst. Dabei geht es insbesondere um die Aufteilung der Schulkosten, die unter anderem die Lohnkosten der Lehrpersonen, die Kosten für die logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste oder die Kosten für die Sonderpädagogik beinhalten. Dieses 2. Paket wird im Laufe der aktuellen Legislaturperiode erwartet.