Der Staatsrat hat am 12. Mai genehmigt, dass die Gesetzesvorentwürfe zur Änderung diverser Bestimmungen im Bereich der Institutionen (Bürgerrecht in den zusammengeschlossenen Gemeinden, neue Organisation des Zivilstandswesens, Stimmrechtsausweise und Listen) und der erläuternde Bericht dazu in die Vernehmlassung gegeben werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. August 2015.
Bürgerrecht in den zusammengeschlossenen Gemeinden
Bei einem Gemeindezusammenschluss sieht das Gesetz über die Gemeinden derzeit Folgendes vor: "Die Bürger der bisherigen Gemeinden verlieren deren Bürgerrecht und werden Bürger der neuen Gemeinde". Die neue Gemeinde wird damit anstelle der alten Gemeinde zum Heimatort der betroffenen Personen. Das löst manchmal Vorbehalte bei den Personen aus, denen daran gelegen ist, trotz der Fusion eine Spur ihres Heimatorts zu behalten. Seinen "primären" Heimatort zu verlieren, kann von Personen, die fest mit ihrer Heimat verbunden sind, tatsächlich als Identitätsverlust empfunden werden, und so gewisse Fusionsprojekte bremsen. Im Gesetzesvorentwurf wird vorgeschlagen, die Möglichkeit vorzusehen, den Namen der ehemaligen Gemeinde in Klammern hinter dem Namen des neuen Heimatorts zu behalten. Dieser Zusatz würde auf Gesuch innert eines Jahres nach dem Zusammenschluss vorgenommen. Während eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird zudem den Personen, die ihren Heimatort bei einer früheren Fusion geändert haben, die Möglichkeit eingeräumt, ihren "primären" Heimatort zu erwähnen.
Dieser Vorentwurf gibt im Übrigen der Motion 2015-GC-30 von Grossrat Pierre-André Grandgirard "Bürgerrecht bei Gemeindezusammenschlüssen" Folge.
Reorganisation des Zivilstandswesens
Die Schaffung des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen am 1. April 2015 (IAEZA), das aus der Fusion des ehemaligen Amts für Zivilstandswesen und Einbürgerungen (ZEA) und dem Sektor Institutionen und Rechtsangelegenheiten der ILFD hervorgegangen ist, war die erste Etappe einer umfassenden Reorganisation des Zivilstandswesens im Kanton. Während ein bürgerfreundlicher Dienst beibehalten wird, hat die neue Leitung des IAEZA den Auftrag erhalten, Überlegungen dazu anstellen, wie die Funktionsweise des Zivilstandswesens verbessert werden kann und mit welchen Strukturen und Instrumenten es den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer noch besser entsprechen würde. Derzeit ist der Kanton in sieben Zivilstandskreise unterteilt. Im Gesetzesvorentwurf ist vorgesehen, auf Kantonsebene einen einzigen Zivilstandskreis zu bilden, damit alle Handlungen von Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten vorgenommen werden können, unabhängig von ihrem Arbeitsort. In diesem Rahmen garantiert der Vorentwurf jedoch eine angemessene, auf dem Gebiet verteilte Präsenz des Zivilstandswesens.
Zudem enthält er diverse Anpassungen zur Klarstellung des neuen Organigramms des IAEZA, namentlich indem die Einheiten festgelegt werden, die mit den Aufgaben der Aufsicht über das Zivilstandswesen beauftragt sind.
Diese Reorganisation hat zum Zweck, die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, um das für das Zivilstandswesen zuständige Amt noch effizienter zu machen und sicherzustellen, dass es den in den letzten Jahren stark angestiegenen Arbeitsaufwand bewältigen kann.
Stimmrechtsausweis
Der Gesetzesentwurf ändert das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, um dem neuen, von der Schweizerischen Post AG ausgearbeiteten Kuvert Rechnung zu tragen, das nicht mehr als Stimmrechtsausweis dienen kann. Der Stimmrechtsausweis ist von nun an Gegenstand eines separaten Dokuments.
Verweise
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.fr.ch/vernehmlassungen verfügbar.