Der Staatsrat hat am 9. Juni 2015 genehmigt, dass der Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) von 2006 in die Vernehmlassung gegeben wird. Diese Revision erlaubt gleichzeitig, die Entwicklung des jüngeren Bundesrechts sowie Fälle, die sich seit dem Inkrafttreten des HHG im Juli 2007 als problematisch erwiesen haben, zu berücksichtigen.
Um die Volksmotion 2014-GC-95 umzusetzen, schlägt der Vorentwurf vor, die gesetzlichen Anforderungen zu lockern, indem der Geltungsbereich der Definition der Hundesaubilderinnen und Hundeausbilder auf die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten fachspezifische Ausbildungen eingeschränkt wird. Die Mitglieder von Hundeklubs, die nichtspezifische Ausbildungen durchführen, wären nicht mehr davon betroffen.
Der Vorentwurf schlägt ausserdem vor, auf Ebene der kantonalen Hundegesetzgebung, die derzeit auf Bundesebene geltenden Regeln zu den Herdenschutzhunden zu konkretisieren. Es geht vor allem darum, eine Definition der Herdenschutzhunde zu geben, die ordentliche Halterin oder den ordentlichen Halter zu bestimmen, das Vorgehen bei Bissverletzungen zu präzisieren und festzulegen, wer dafür zuständig ist, Informationen über diese Hunde weiterzugeben. Während der Sömmerungsperiode untersteht der Herdenschutzhund der Verantwortung des Alpbewirtschafters und nicht mehr der Verantwortung seines ordentlichen Halters. Diese saisonabhängige Unterscheidung wird im Vorentwurf konkretisiert.
Der Text schlägt schliesslich vor, eine Anpassung von Vorschriften vorzunehmen, die sich manchmal als unverhältnismässig und zu kostspielig im Verhältnis zur daraus resultierenden zusätzlichen Sicherheit erwiesen haben. So wird beispielsweise empfohlen, eine Gesetzesbestimmung, die eine Bewilligungspflicht für die Haltung von mehr als zwei Hunden vorschreibt, aufzuheben.
Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September 2015.
Quellen
Die Unterlagen zur Vernehmlassung stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.