Die vom Staatsrat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2016 genehmigte "Strategie Freiburger Wald 2025" ist die erste Waldrichtplanung, die das gesamte Kantonsgebiet abdeckt. Sie ist das Resultat eines zweijährigen Mitwirkungsverfahrens, das alle, ob öffentliche oder private, Akteure des Freiburger Walds sowie die Bevölkerung miteinbezog. Anschliessend wurde sie im vergangenen Januar in die Vernehmlassung gegeben.
Das Mitwirkungsverfahren hat das Interesse der Bevölkerung an ihrem Wald und ihr Eintreten für eine naturnahe Bewirtschaftung, wie sie in unserem Kanton gepflegt wird, bestätigt.
In der "Strategie Freiburger Wald 2025" werden die fünf generellen Grundsätze festgelegt, die bei der forstlichen Bewirtschaftung berücksichtigt werden müssen:
- Die Waldfläche bleibt in ihrer Fläche und in ihrer Verteilung erhalten
- Die Waldbewirtschaftung berücksichtigt die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Multifunktionalität
- Die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Forstwirtschaft sind vorhanden
- Die Qualität der Waldbestände, des Waldbodens und des Grundwassers ist sichergestellt
- Die forstlichen Akteure und die Bevölkerung kennen die forstlichen Herausforderungen und die damit verbundenen Tätigkeiten
Aus diesen Grundsätzen gehen 12 strategische und 24 operative Ziele hervor. Diese waren wiederum die Grundlage für ein zweites Dokument mit 85 Massnahmen, die in den nächsten 10 Jahren umgesetzt werden sollen, die "Massnahmenblätter".
Die Multifunktionalität (Produktion, Schutz, Biodiversität, Erholung) bleibt ein zentrales Element der Bewirtschaftung, die es dem Wald ermöglicht, mehrere Funktionen in ein und demselben Massiv wahrzunehmen. Dies ist besonders wertvoll in einem so begrenzten und dicht genutzten Gebiet wie der Schweiz.
Auf finanzieller Ebene kann die Produktion aufgrund des Holzpreises jedoch nicht mehr die ganzen Kosten des multifunktionalen Waldunterhalts decken. Die Finanzhilfen des Bundes und des Kantons, Aufträge zum Schutz gegen Naturgefahren, zum Erhalt einer nachhaltigen Bewirtschaftung und der Biodiversität, sind eine wertvolle Ergänzung, die aber nicht ausreicht. Aufgrund der beschränkten Mittel des Kantons zeigt die "Strategie Freiburger Wald 2025" komplementäre Finanzierungsmöglichkeiten auf, welche die Nutzniesser der Leistungen des Waldes stärker miteinbeziehen.
Abschliessend kann festgehalten werden, dass diese fünf generellen Grundsätze eine wichtige Stärkung der im Kanton geltenden Waldpolitik sind. Sie bilden das Gerüst, den "Stamm" der Waldbewirtschaftung in den kommenden 10 Jahren.