In seiner Sitzung vom 10. Januar 2023 legte der Staatsrat die Perimeter der Agglomerationen Bulle und Freiburg fest. Der Perimeter der Agglomeration Bulle umfasst 9 Gemeinden, jener der Agglomeration Freiburg 22 Gemeinden. Dieser Beschluss erfolgt im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes über die Agglomerationen (AggG), das im August 2020 vom Grossen Rat verabschiedet wurde und 2021 in Kraft trat. Die Übergangsbestimmungen des Gesetzes sehen vor, dass die Regierung den Perimeter der Einheiten festlegt, die für die Ausarbeitung und Umsetzung von Agglomerationsprogrammen (AP) zuständig sind.
Agglomeration Bulle
Der Staatsrat wählte einen Perimeter mit allen Gemeinden, die in dem vom Bund anerkannten Perimeter der Gemeinden mit Anspruch auf Bundesbeiträge liegen, d. h. die Gemeinden Bulle, Broc, Echarlens, Gruyères, Marsens, Le Pâquier, Morlon, Riaz und Vuadens.
Der Staatsrat erachtete es als sinnvoll, die Bildung eines Gemeindeverbands mit allen Gemeinden des eidgenössischen Perimeters in Betracht zu ziehen. Dies entspricht auch der Forderung der Gemeinden, die zu dieser Frage konsultiert wurden. Er weist darauf hin, dass die von Mobul ausgearbeiteten Agglomerationsprogramme in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich waren. Mobul umfasst fünf der neun betroffenen Gemeinden. Die Erweiterung des Perimeters soll dazu beitragen, den gesamten funktionalen Raum besser zu berücksichtigen und die nächsten AP und ihre Finanzierung durch den Bund weiter zu optimieren. Es ist jedoch auch wichtig, die derzeitige hervorragende Dynamik zu erhalten.
Agglomeration Freiburg
Der vom Staatsrat festgelegte Perimeter umfasst alle Gemeinden mit städtischem bebautem Gebiet gemäss dem kantonalen Richtplan, d. h. die folgenden Gemeinden:
Die 10 aktuellen Mitgliedgemeinden der Agglomeration Freiburg: Avry, Belfaux, Corminboeuf, Düdingen, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne.
Die übrigen Gemeinden mit städtischem Gebiet: Courtepin, Misery-Courtion, Neyruz, Cottens, Hauterive, Tentlingen, Giffers und Tafers.
Und die Gemeinden aufgrund räumlicher Logik: La Sonnaz, St. Ursen, Pierrafortscha und Grolley.
Der Staatsrat hat sich dafür entschieden, nicht alle Gemeinden des vom Bund anerkannten Agglomerationsperimeters (Perimeter der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen oder «Besa-Perimeter») aufzunehmen. Dies, um eine agilere Governance zu ermöglichen und die Entstehung einer gemeinsamen Vision innerhalb des zukünftigen Gemeindeverbands zu erleichtern. Der Staatsrat hat auch die Bedenken, die bei der Konsultation hinsichtlich einer zu grossen Erweiterung der neuen Agglomeration geäussert wurden, berücksichtigt. Er hat daher beschlossen, den Perimeter auf die Gemeinden zu beschränken, deren Gebiet gemäss dem kantonalen Richtplan zum städtischen bebauten Gebiet gehört. Mehrere Gemeinden wurden dem Perimeter jedoch aus Gründen der Kontinuität oder der räumlichen Logik hinzugefügt.
Das weitere Verfahren
Die Gemeinden dieser beiden Perimeter haben nun zwei Jahre Zeit, um unter der Leitung der zuständigen Oberamtfrau oder des zuständigen Oberamtmanns die Statuten des Gemeindeverbands auszuarbeiten, der dann damit beauftragt sein wird, die Agglomerationsprogramme der nächsten Generationen auszuarbeiten und umzusetzen. Der Staatsrat achtete besonders auf die räumliche Kohärenz und Verbindung der gewählten Perimeter. Er betont jedoch, dass der Erfolg der zukünftigen Gemeindeverbände auf einer gemeinsamen Vision und einem starken Konsens im Interesse der betroffenen Regionen beruhen wird. Die bevorstehenden Diskussionen unter der Leitung der Oberamtfrau oder der Oberamtmänner könnten somit zu leicht geänderten Perimetern führen, entweder durch die Aufnahme neuer Gemeinden, die beitreten möchten, oder durch den Rückzug gewisser Gemeinden. Anlässlich der Genehmigung der Statuten der künftigen Einheiten wird der Staatsrat prüfen, ob der gegebenenfalls abgeänderte Perimeter in der Lage sein wird, den nächsten Generationen von Agglomerationsprogrammen zum Erfolg zu verhelfen.
Wie sie bereits bei den Debatten über das neue Agglomerationsgesetz zum Ausdruck gebracht hatte, ist für die Regierung der Erfolg der Agglomerationsprogramme prioritär. Die institutionellen Arbeiten der kommenden Monate und Jahre dürfen somit die Umsetzung vergangener Agglomerationsprogramme oder die Ausarbeitung des AP5, die dieses Jahr in Angriff genommen wird, nicht beeinträchtigen. In diesem Sinne hatte der Staatsrat 2021 auf dem Verordnungsweg bestätigt, dass die gegenwärtigen Strukturen so lange bestehen bleiben, bis ein neuer Verband rechtsgültig gegründet ist. Der Staatsrat weist zudem darauf hin, dass die Umsetzung der Programme in der Agglomeration Freiburg zur Stärkung von Grossfreiburg beiträgt, die weiterhin zu den Zielen der Regierung gehört.
Im Übrigen betreffen zwei weitere Agglomerationen, deren städtisches Zentrum sich in einem Nachbarkanton befindet, Freiburger Kantonsgebiet. So haben vier Gemeinden im Sensebezirk den Wunsch geäussert, an der Ausarbeitung des AP der Agglomeration Bern mitzuwirken. Fünf Gemeinden des Vivisbachbezirks sind an der Agglomeration Rivelac um Vevey und Montreux beteiligt. Diese Agglomeration, die derzeit konstituiert wird, hat gerade ein Mandat für die Ausarbeitung eines Agglomerationsprogramms der 5. Generation erteilt.