er Staatsrat hat am 21. Juni 2016 eine Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance) verabschiedet. Diese Richtlinie will einheitliche Regeln für sämtliche Vertretungen des Staates in Einheiten des öffentlichen und des privaten Rechts festlegen, an deren Kapital er beteiligt ist. Diese Richtlinie wurde im Rahmen einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitet und gibt einem Postulat über die Public Corporate Governance Folge sowie der umfangreichen wissenschaftlichen Studie von Professor Jean-Baptiste Zufferey zu diesem Thema.
Die wichtigsten Massnahmen betreffen die Ausarbeitung von Auftragsschreiben, in denen für jede Beteiligung die strategischen und finanziellen Ziele aufgeführt sind, die der Staatsrat für seine Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der betreffenden Einheiten festlegt, sowie die Bezeichnung der für jede Beteiligung zuständigen Direktionen zu Beginn jeder Legislaturperiode.
In diesen Auftragsschreiben sind auch die Modalitäten der Berichte festgehalten, welche die Vertreterin oder der Vertreter der zuständigen Direktion erstatten muss, und gegebenenfalls die Entschädigung der Vertreterinnen und Vertreter. Eine vollständige Liste der vom Staat gehaltenen Beteiligungen, auf der auch die zuständige Direktion und die Vertreterinnen und Vertreter des Staates in jeder Einheit erwähnt sind, wird auf dem neuesten Stand gehalten.
In der Richtlinie wird ausserdem präzisiert, welche Kriterien bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter berücksichtigt werden müssen. Soweit möglich soll eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern und der politischen Sensibilitäten gefördert werden.
Die Richtlinie kann auf der Website des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen eingesehen werden: http://www.fr.ch/sainec/de/pub/legislaturperiode-2011-2016.htm.
Der Staatsrat verabschiedet eine Richtlinie zur Klärung der Regeln über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance)
Die vom Staatsrat genehmigte Richtlinie legt einheitliche Regeln für die Führung von Einheiten fest, an deren Kapital der Staat beteiligt ist, namentlich private Unternehmen, bei denen er Aktionär ist. Eine vollständige Liste der Beteiligungen wird auf den neuesten Stand gestellt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Staates werden Auftragsschreiben erhalten, in denen die Ziele festgelegt sind, die es während ihrem Mandat zu verfolgen gilt.
Veröffentlicht am 08. Juli 2016 - 11h00
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 08.07.2016 - 11h00