Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesgericht nach einer öffentlichen Beratung die Beschwerde gegen das Agglomerationsgesetz (AggG), das der Grosse Rat im August 2020 verabschiedet hatte, abgewiesen hat. Zur Erinnerung: Die von den sechs beschwerdeführenden Gemeinden angefochtenen Bestimmungen sahen vor, die institutionelle Form der «Agglomeration» durch die allgemeine Form des «Gemeindeverbands» zu ersetzen. Diese Bestimmungen waren von der mit dem Dossier befassten parlamentarischen Kommission ausgearbeitet worden. Das Parlament hat sie weitgehend unterstützt, und auch die Regierung hatte sich dafür ausgesprochen.
Dieser Entscheid bestätigt die Dynamik und die umfassenden Überlegungen, die nach der Annahme des AggG von den Gemeinden und den betroffenen Oberamtspersonen unter der Leitung der Delegation des Staatsrats für die Agglomerationen angestellt wurden. Die Stärkung und Erweiterung der Agglomerationen, sei es in ihrem Planungsperimeter oder in den Strukturen ihrer Governance, bleibt somit ein wesentliches Ziel, um die Ausarbeitung, Finanzierung und Umsetzung von Infrastrukturen zu unterstützen, die für die gesamte Freiburger Bevölkerung von Bedeutung sind.
Die Bestätigung des AggG durch das Bundesgericht wird es dem Staatsrat ermöglichen, die Vorentwürfe der kantonalen Perimeter der Agglomerationen Freiburg und Bulle in Kürze in die Vernehmlassung zu geben. Diese im AggG vorgesehenen Perimeter sollen die Abstimmung aller von den Agglomerationsprogrammen betroffenen Gemeinden fördern. Ihre endgültige Fassung wird vor Jahresende vom Staatsrat verabschiedet. Die Gemeinden haben dann zwei Jahre Zeit, um die Gemeindeverbände zu bilden, die die nächsten Generationen von Agglomerationsprogrammen tragen werden.