Der Staatsrat hat dem Grossen Rat den Gesetzesentwurf über die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden – 1. Paket überwiesen. Dieses Projekt der Aufgabenentflechtung (DETTEC) wurde 2013 mit der Analyse von zahlreichen Bereichen gestartet, um die Aufgaben derjenigen öffentlichen Instanz zuzuweisen, die sie am besten erfüllen kann. Durch das DETTEC-Projekt sollen insbesondere die Autonomie und die Kompetenzen der Gemeinden gestärkt werden, der ersten Stufe unseres demokratischen Systems.
Das 1. DETTEC-Paket umfasst vier Bereiche:
- familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
- Hilfe und Pflege zu Hause
- Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien
- Betagte in Pflegeheimen
Jeder dieser Bereiche wurde eingehend von einer Projektorganisation geprüft, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Staates, der Oberamtspersonen und der Gemeinden zusammensetzt. Der Staatsrat folgte den Vorschlägen des Lenkungsausschusses in vollem Umfang. Im Anschluss an die Vernehmlassung, die bis im August 2021 lief, wurde in enger Absprache mit dem Freiburger Gemeindeverband eine neue Reihe von Arbeiten durchgeführt. Das Hauptziel dabei war es, eine bestmögliche operative Umsetzung der Leistungen bei der Übertragung der Kompetenzen und der Finanzlast sicherzustellen. Die finanziellen Auswirkungen des 1. Pakets wurden im Übrigen erneut analysiert.
Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
Die DETTEC-Analysen führen zur Schlussfolgerung, dass die meisten Aufgaben dieses Bereichs vollständig den Gemeinden übertragen werden können. Eine Ausnahme bildet dabei die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht. Die derzeitigen Kompetenzen der Gemeinden in diesem Bereich und ihre Beibehaltung aufgrund der Nähe zu den Leistungsempfängern werden bestätigt. Zusätzlich zu den derzeitigen Gemeindesubventionen zur Ermöglichung degressiver Tarife müssen die Gemeinden also auch das übernehmen, was heute vom Staat finanziert wird.
Die Gemeinden werden über den Freiburger Gemeindeverband auch damit beauftragt sein, die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden sowie die Sozialabgabe aus der Steuerreform aufzuteilen.
Hilfe und Pflege zu Hause
Dieser Bereich wird von den Gemeinden übernommen, wie es bereits heute weitgehend der Fall ist. Die Nähe spielt hier eine entscheidende Rolle.
Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien
Bereits heute ist der Staat alleine für diesen Bereich zuständig, der aber zu 55 % von den Gemeinden finanziert wird. Die DETTEC schlägt vor, von dieser Finanzierung durch die Gemeinden abzusehen, damit der Kreis der Entscheidenden mit dem Kreis der Abgabepflichtigen übereinstimmt.
Betagte in Pflegeheimen
Es wird vorgeschlagen, die Betreuungskosten von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern allein den Gemeinden zu übertragen, während der Staat die Pflegerestkosten ganz übernehmen soll. Diese beiden Ausgaben werden heute vom Staat und den Gemeinden gemeinsam getragen. Diese Reform zieht tiefgreifende Änderungen bei der Finanzierung dieses Bereichs nach sich, insbesondere bei den Ergänzungsleistungen, die bereits stark von der Bundesreform betroffen sind, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Finanzielles Gleichgewicht
Die vorgeschlagene Übertragung von Aufgaben und Finanzierungen, insbesondere die Übernahme des ganzen Bereichs der Sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und professionellen Pflegefamilien durch den Kanton, führt zu einer Zunahme der Aufwendungen für den Staat in der Grössenordnung von 75 Millionen Franken pro Jahr (und damit zu einer Entlastung der Gemeinden um den gleichen Betrag). Der Entwurf enthält auch einen Finanzausgleichsmechanismus: Er sieht vor, die Finanzierung der Ergänzungsleistungen auf die Gemeinden zu übertragen. Nach einer erneuten Analyse der finanziellen Auswirkungen des Entwurfs hat der Staatsrat hingegen darauf verzichtet, den Anteil der Gemeinden an der Motorfahrzeugsteuer zu ändern, wie es im Vorentwurf vorgesehen war. Das Gleichgewicht umfasst die bis anhin von den Gemeinden übernommenen Beträge der für die Pflege anrechenbaren Finanzierungskosten der Pflegeheime. Insgesamt dürfte dieses 1. DETTEC-Paket einen Anstieg der Nettokosten für den Staat von rund 1 Million Franken pro Jahr nach sich ziehen. Im Gesetzesentwurf wird jedoch der Grundsatz einer Neubewertung der finanziellen Auswirkungen der DETTEC präzisiert und verstärkt, indem dieser in den Entwurf selbst aufgenommen wurde. Diese einmalige Neubewertung wird es ermöglichen, die Annahmen, die bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs getroffen wurden, zu validieren oder zu korrigieren.
Obwohl es finanziell ausgewogen ist, zieht das 1. DETTEC-Paket einen Bruttoaufwand von rund 75 Millionen für den Staat nach sich. Wenn der Grosse Rat dem Gesetz zustimmt, muss es daher Gegenstand eines Referendums sein. Es soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten.
Sobald dieses 1. Paket vom Grossen Rat behandelt wurde, werden die Arbeiten für ein 2. Paket in Angriff genommen. In der Botschaft zum Gesetzesentwurf werden mehrere voraussichtliche Themen, hauptsächlich aus dem Schulbereich, aufgelistet. Dieses 2. Paket wird im Laufe der aktuellen Legislaturperiode erwartet.