Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, zusammen mit dem guten Wetter und den Osterferien verleiten viele Wanderer dazu, in den Wäldern und auf den Feldern im Kanton Freiburg spazieren zu gehen. Wenn dabei die Empfehlungen von Bund, Kanton und Gemeinden eingehalten werden, sind solche Spaziergänge selbstverständlich möglich. Jedoch müssen dabei auch die üblichen Regeln eingehalten werden, insbesondere was die erlaubten Wege und die Parkplätze betrifft. In Wald- und ländlichen Gebieten werden zudem weiterhin Wirtschaftstätigkeiten ausgeführt, die namentlich wichtig sind, um die Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Mit dem Vegetationsbeginn können schwere Schäden auf Wiesen und Weiden verursacht werden, die dauerhafte Folgen haben können. Wanderer werden zudem aufgerufen, Privatgrundstücke zu respektieren und landwirtschaftliche Gebäude und Ställe, die zudem grosse Unfallgefahren für Laien bergen, nicht zu betreten. Diese Warnung gilt auch für den Fall, dass Forstarbeiten ausgeführt werden.
Werden diese Regeln (Wege nicht verlassen, Hunde an der Leine führen und Hundekot entfernen, die dafür vorgesehenen Parkplätze benutzen, Durchgangsvorschriften und -verbote respektieren …) nicht eingehalten, könnten Wildtiere und die Ökosysteme aus dem Gleichgewicht gebracht und die Förster und Landwirte von ihrer Tätigkeit abgehalten werden. Vor allem könnten Spaziergänger und Wanderer Gefahren ausgesetzt werden, die es gerade in dieser Zeit, in der die Rettungsdienste stark in Anspruch genommen werden, besonders zu vermeiden gilt.