Mit Schreiben vom 25. Januar 2017 haben die Gemeinden Corminboeuf, Freiburg, Givisiez und Marly einen Antrag um Einleitung des Fusionsverfahrens der Gemeinden von Grossfreiburg im Sinne von Art. 17b Abs. 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (GZG; SGF 141.1.1) eingereicht. Der Staatsrat begrüsst die Initiative dieser vier Gemeinden, die gemeinsam von den neuen Möglichkeiten im GZG Gebrauch gemacht haben. Nach Gesetz hätte ein Antrag von zwei Gemeinden genügt, der Staatsrat ist jedoch der Ansicht, dass der gemeinsame Wille der vier Antragstellerinnen ein starkes Zeichen zugunsten der zukünftigen Fusion ist.
Der Staatsrat muss nun den provisorischen Perimeter Grossfreiburgs festlegen, bzw. die Gemeinden, die in der konstituierenden Versammlung vertreten sein werden. Vor der Festlegung des provisorischen Perimeters müssen die betroffenen Gemeinden und der oder die betroffenen Oberamtmänner angehört werden (Art. 17b Abs. 3). Der Staatsrat hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) daher damit beauftragt, alle Gemeinden des Fusionsperimeters anzuhören, der in den vom Staatsrat im Mai 2013 genehmigten Fusionsplänen festgelegt wurde. Die Anhörung richtet sich zudem an die übrigen Mitgliedgemeinden der Agglomeration Freiburg, namentlich um die Koordination dieses Dossiers mit der laufenden Revision des Gesetzes über die Agglomerationen sicherzustellen.
In Anbetracht der bedeutenden Kompetenzen der Gemeindelegislativen im Fusionsprozess wurde diese Konsultation im Übrigen auch an die Büros der Generalräte der betroffenen Gemeinden gerichtet.
Der Staatsrat weist drauf hin, dass diese Anhörung, die bis am 19. Mai 2017 dauert, öffentlich ist. Gemeinden, die nicht konsultiert wurden, aber in den provisorischen Perimeter aufgenommen werden möchten, können ihre Stellungnahme der ILFD innert der gleichen Frist zukommen lassen.
Diese Anhörung wird mit zahlreichen Initiativen einhergehen, die die Gemeindebehörden und die Bevölkerung für das Thema der Fusion Grossfreiburgs sensibilisieren sollen, insbesondere über den Verein Fusion 21. Der Oberamtmann des Saanebezirks hat sich, in Zusammenarbeit mit der ILFD, ebenfalls sehr für dieses Dossier eingesetzt.
Nach Abschluss der Anhörung wird der Staatsrat den provisorischen Perimeter von Grossfreiburg festlegen. Jede Gemeinde des Perimeters wird dann eine Vertreterin oder einen Vertreter bezeichnen und die Wahl ihrer übrigen Delegierten organisieren müssen, die voraussichtlich im Herbst stattfinden wird. Die konstituierende Versammlung sollte ihre Tätigkeit vor Ende Jahr aufnehmen. Sie wird ab der Festlegung des provisorischen Perimeters drei Jahre Zeit haben, um dem Staatsrat einen Entwurf einer Fusionsvereinbarung zu unterbreiten. Der Staatsrat freut sich auf den Beginn dieser Arbeiten, die die Ausarbeitung eines eigentlichen Gemeinschaftsprojekts im Kantonszentrum im Interesse des ganzen Kantons ermöglichen werden.
Fusion von Grossfreiburg: Der Staatsrat konsultiert die Gemeinden für die Festlegung des provisorischen Perimeters
Vier Gemeinden haben gemeinsam die Einleitung des Fusionsverfahrens von Grossfreiburg beantragt. Wie im Gesetz über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse vorgesehen, hat der Staatsrat die Anhörung aller betroffenen Gemeinden lanciert, um den provisorischen Perimeter der Fusion festzulegen. Eine konstituierende Versammlung, an der alle Gemeinden in diesem Perimeter beteiligt sind, wird sicherlich noch vor Ende Jahr gebildet werden.
Veröffentlicht am 10. März 2017 - 11h30
Hauptbild
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 10.03.2017 - 11h30