Der Jugendrat (JR) hat sich für ein Stimmrechtsalter 16 auf Gemeindeebene ausgesprochen. Er erachtet diese Massnahme als sinnvoll, damit das Interesse an der Politik und an einem Engagement für die Gemeinde früher geweckt wird. Die Jugendlichen könnten so ihre oberste Bürgerpflicht auf niedriger Stufe wahrnehmen.
Dem passiven Wahlrecht ab 16 Jahren steht der Jugendrat jedoch eher zwiespältig gegenüber, da sich gewisse Exekutivaufgaben in diesem Alter als eine grosse Belastung erweisen könnten. Zudem sind die Chancen, dass Jugendliche im Alter von 16 Jahren tatsächlich in einen Gemeinderat gewählt werden, gering.