Der Staatsrat hat am 12. Oktober 2015 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse genehmigt. Mit dieser Gesetzesänderung sollen zwei vom Grossen Rat erheblich erklärte Motionen umgesetzt werden: Die Motion von Grossrätin Nadia Savary-Moser und Grossrat Yves Menoud, die um eine Verlängerung der Fristen für den Erhalt der staatlichen Hilfe ersuchten, und die Motion "Gesetz über den Zusammenschluss des Kantonszentrums (ZKZG) - ein starkes Kantonszentrum für einen starken Kanton" von Grossrat Pierre Mauron und Grossrätin Ursula Krattinger-Jutzet.
Der Gesetzesvorentwurf "Fusion des Kantonszentrums", der vom Juli bis am 25. September in der Vernehmlassung war, erhielt breite Unterstützung. Die grosse Mehrheit der an der Vernehmlassung beteiligten Einheiten erachtete eine Änderung des GZG für die Umsetzung der Motion als sinnvoll. Der Vorschlag, die Möglichkeit einzuführen, Gemeinden mit einem Generalrat in Wahlkreise zu unterteilen, stiess auf einstimmige Unterstützung. Auch der Vorschlag, Verwaltungskreise bilden zu können, wurde weitgehend unterstützt.
Der Vorentwurf war zusammen mit dem Oberamt Saane ausgearbeitet worden und enthielt mehrere Varianten. Aufgrund der Antworten auf die Vernehmlassung entschied sich der Staatsrat dafür, dass ein Teil der Mitglieder der konstituierenden Versammlung per Volksabstimmung gewählt wird. Die Motionäre hatten ihre Ernennung durch die Gemeindelegislativen verlangt. Er schlägt ausserdem vor, dass die konstituierende Versammlung in einer Frist von zwei Jahren einen neuen Entwurf einer Fusionsvereinbarung ausarbeitet, falls der erste Entwurf in der Volksabstimmung abgelehnt werden sollte.
Die Umsetzung der Motion über die Verlängerung der Frist für den Erhalt einer kantonalen Unterstützung für die Fusion, die gleichzeitig in die Vernehmlassung gegeben worden war, wurde in den Gesetzesentwurf eingefügt. Der Grundsatz stiess bei den konsultierten Einheiten auf breite Unterstützung. Gleichzeitig schlugen gewisse vor, dass die Verlängerung über die von den Motionären beantragten drei Jahre hinausgehe. Diese Option wurde übernommen, insbesondere um dem Projekt einer Fusion von Grossfreiburg die Chance zu geben, nach Abschluss der Arbeiten der konstituierenden Versammlung noch eine Hilfe des Kantons zu erhalten. Die letzte Frist für das Einreichen einer Fusionsvereinbarung würde somit auf den 30. Juni 2020 festgelegt für einen Gemeindezusammenschluss, der spätestens am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Dieses Geschäft sollte vom Grossen Rat in der Dezembersession 2015 behandelt werden.
Fusion von Grossfreiburg: Gesetzesentwurf an den Grossen Rat überwiesen
Der Staatsrat hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse an den Grossen Rat überwiesen. Mit diesem Entwurf soll die Motion "Gesetz über den Zusammenschluss des Kantonszentrums" umgesetzt werden. Sie sieht die Schaffung einer konstituierenden Versammlung vor, die den Auftrag hat, einen Vereinbarungsentwurf auszuarbeiten. Der Entwurf gibt zudem der Motion Folge, die für alle Gemeinden eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Fusionsvereinbarung verlangte, um allenfalls in den Genuss der staatlichen Hilfe kommen zu können. Diese Frist würde somit bis 2020 verlängert.
Veröffentlicht am 16. Oktober 2015 - 11h00
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 16.10.2015 - 11h00