Der Staatsrat hat am 30. Juni 2014 sein Einverständnis gegeben, die Vernehmlassung über den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (GVO-freier Kanton) zu eröffnen. Mit diesem Gesetzesvorentwurf wird der Motion "Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LandwG) - Verbot der GVO (gentechnisch veränderte Organismen)" Folge gegeben, die von den Grossräten Dominique Corminboeuf und Nicolas Repond eingereicht worden war. Diese Motion verlangte von der Regierung, dem Grossen Rat eine Änderung des LandwG zu unterbreiten.
In seiner Antwort auf die Motion hatte der Staatsrat namentlich festgehalten, dass ein GVO-Moratorium bis 2013 bereits auf Bundesebene bestehe. Inzwischen hat der Bund beschlossen, dieses Moratorium bis 2017 zu verlängern. Die Regierung war sich zwar der Risiken bewusst, die einerseits die GVO-Technologie darstellt und die andererseits mit dem Monopol der in diesem Bereich tätigen multinationalen Unternehmen verbunden sind, erachtete es jedoch nicht als zweckmässig, auf kantonaler Ebene ein GVO-Verbot zu erlassen. Er beantragte dem Büro des Grossen Rates daher, die Umsetzung der Motion auf 2017, dem Ende des Moratoriums auf Bundesebene, zu verschieben. Am 24. Juni 2014 hat der Grosse Rat jedoch einen Auftrag für erheblich erklärt, der der Regierung gebot, schnellstmöglich eine Gesetzesänderung des LandwG vorzulegen. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Oktober 2014.
Verweis
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Die Unterlagen zur Vernehmlassung können eingesehen werden unter www.fr.ch/vernehmlassungen