Bestellung von Zivilstandsurkunden
Sie können ein Zivilstandsdokument online bestellen, wenn Sie im Kanton Freiburg heimatberechtigt sind oder wenn das Ereignis (Heimatrecht, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Tod) im Kanton Freiburg stattfand.
Auf dem virtuellen Schalter des Staates Freiburg können seit dem 1. Oktober 2019 elektronische Zivilstandsurkunden mit qualifizierter elektronischer Signatur bestellt werden. Die elektronischen Urkunden sind jenen in Papierform gleichgestellt und werden von den zuständigen Behörden anerkannt. Freiburg ist der erste Kanton, der diesen neuen E-Government-Dienst anbietet.
Veröffentlicht am 02. Oktober 2019 - 09h00
Sie können ein Zivilstandsdokument online bestellen, wenn Sie im Kanton Freiburg heimatberechtigt sind oder wenn das Ereignis (Heimatrecht, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Tod) im Kanton Freiburg stattfand.
Das E-Government macht im Kanton Freiburg einen bedeutenden Schritt nach vorn. Seit dem 1. Oktober 2019 können über den virtuellen Schalter des Staates schweizweit erstmals öffentliche Zivilstandsurkunden in elektronischer Form bestellt werden. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls elektronisch. Um auf diese Dienstleistung zugreifen zu können, müssen Nutzer vorgängig ein Konto beim virtuellen Schalter des Staates einrichten, das für sämtliche Leistungen des Freiburger E-Governments verwendet werden kann. Es ist nach wie vor möglich, Zivilstandsurkunden in Papierform zu bestellen, entweder über den virtuellen Schalter oder persönlich am Schalter des Zivilstandsamts.
Die elektronische Zivilstandsurkunde ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur eines Zivilstandsbeamten sowie einer Zulassungsbestätigung ausgestattet. Sie hat denselben Wert wie ein Papierdokument und wird von den zuständigen Behörden anerkannt. So ist es möglich, bei den Behörden, die dies vorsehen, administrative Schritte elektronisch vorzunehmen (E-Mail …), auch wenn dafür Originaldokumente vorgewiesen werden müssen. Diese neue Dienstleistung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen ausgearbeitet.
Anhand der qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur kann die Identität der Person festgestellt werden, die das Dokument ausgestellt hat, und es wird sichergestellt, dass das Dokument nach der Signatur nicht mehr geändert wurde. Bürgerinnen und Bürger können über die Anwendung Validator jederzeit die Gültigkeit eines elektronischen Zivilstandsdokuments überprüfen. Der Papierausdruck einer elektronischen Zivilstandsurkunde ist jedoch nur gültig, wenn er von einem Zivilstandsbeamten beglaubigt wurde (Art. 17 der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen).
Das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) hat begonnen, die Gemeinden an Informationssitzungen und per E-Mail zu informieren.
Diese neue Dienstleistung des virtuellen Schalters des Staates Freiburg ist Teil des Hauptprojekts des Regierungsprogramms «Freiburg macht seine Revolution 4.0», dessen Ziel es ist, wo immer möglich die administrativen Schritte zu vereinfachen und dank der Digitalisierung eine grössere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit sowie eine grössere Effizienz für alle Dienstleistungen für die Bevölkerung anzubieten. Im virtuellen Schalter, der in interkantonaler Zusammenarbeit entstanden ist, können bereits Handelsregister- und Betreibungsregisterauszüge sowie kurzzeitige Fischereipatente bestellt werden. Er wird beim Staat Freiburg auch intern verwendet, vor allem für die Gehaltsabrechnungen.
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 04.11.2020 - 11h29