Das Schloss von Bulle, das im 13. Jahrhundert erbaut wurde, beherbergt heute einzig noch das Oberamt des Greyerzbezirks, nachdem die Polizei und das Bezirksgericht Mitte der 2010er Jahre umgezogen sind. Riesige Flächen von sehr hohem Denkmalwert stehen somit leer. Auf Initiative des Oberamtmannes des Greyerzerbezirks haben die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) ein Projekt für den Umbau und die Renovation des Schlosses ausgearbeitet. Erst wurden Machbarkeitsstudien erstellt, jetzt läuft das Verfahren für den Architektur- und Ingenieurwettbewerb.
Vorgesehen ist, dass das Zivilstandsamt und das Grundbuchamt des Greyerzbezirk, die derzeit in der Stadt Bulle in Miete untergebracht sind, zum Oberamt ins Schloss umziehen, ebenso eine Aussenstelle des Jugendamts. Ein gemeinsamer Schalter und gemeinschaftlich genutzte Räume (Besprechungsräume, Cafeteria, etc.) ermöglichen es, die Flächen zu bündeln und der Öffentlichkeit einen optimalen Empfang zu bieten.
Das Projekt umfasst auch die Aufwertung mehrerer Räume von grossem kulturellem Wert, die derzeit nur wenig oder gar nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören der grosse Turm («Donjon»), zu welchem der anlässlich der Tage des Denkmals geschaffene Zugang dauerhaft gesichert werden soll (zudem auch zum Luftschutzbunker, der während des Zweiten Weltkriegs in seinem Sockel errichtet wurde), sowie die historischen Gefängnisse aus dem 16. und 18. Jahrhundert. Angedacht sind auch ein temporärer Ausstellungsraum und ein Kulturvermittlungsraum, der vom Musée gruérien verwaltet werden könnte.
Das Schloss von Bulle ist auch ein beliebter Veranstaltungsort für regionale Kulturevents. Es hat oft Konzerten und Aufführungen Platz geboten, sowohl in seinem Hof als auch in dem ihn umgebenden Wassergraben. Der Innenhof des Schlosses soll daher nun so ausgestattet werden, dass die Möglichkeiten für solche Veranstaltungen verbessert werden (Strom, zugängliche Toiletten...).
Das Schloss Bulle dient auch als Pilotprojekt im Rahmen der Überlegungen zur Nutzung der Schlösser des Kantons Freiburg. Das Projekt entspricht der Immobilienstrategie des Staates, welcher seine Verwaltung grundsätzlich in eigenen Gebäuden unterbringen will, um die Mietkosten zu senken sowie auch dem Willen des Staates, sein historisches Baukulturerbe aufzuwerten. Der in Bulle gestartete Prozess wird auf die anderen Schlösser im Immobilienportfolio «Historische Gebäude», welche kantonale Verwaltungseinheiten beherbergen, angewendet werden.
Jean-François Steiert, Präsident des Staatsrats und Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor hat in Erinnerung gerufen, dass dank diesen gezielten Investitionen der Wert dieser Bauten und die Attraktivität des Kantons gleichzeitig gesteigert werden – dies auf wirtschaftlicher Seite mit dem Tourismus aber auch auf kultureller Ebene und bei der allgemeinen Lebensqualität. Der Staatsrat verfolgt die gleichen Ziele auch an anderen Standorten wie beispielsweise dem früheren Cardinal-Gelände mit Bluefactory und dem ehemaligen Gelände der Ciba-Geigy in St-Aubin mit AgriCo.
Die Bewerbungsphase für den Architektur- und Ingenieurwettbewerb hat Anfang Mai begonnen. An deren Ende werden 6 bis 8 Teams für die eigentliche Wettbewerbsphase ausgewählt. Die Kandidaten müssen eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Arbeit an historischen Gebäuden haben. Der Staat ist jedoch bestrebt, jungen multidisziplinären Teams die Möglichkeit zu geben, sich auch ohne die erforderlichen Referenzen zu bewerben. Sie können sich dazu mit einem Patenbüro zusammenschließen.
Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die selektive Phase ist der 11. Juni 2021. Der Wettbewerb selbst beginnt am 20. August und endet am 10. Dezember. Eine öffentliche Ausstellung der Projekte soll im Februar 2022 stattfinden.
Die Kosten für das Projekt werden derzeit auf ca. 25 Millionen Franken geschätzt. Auf der Grundlage der ausgewählten Projekte und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Mittel muss der Umbau des Schlosses von Bulle noch vom Staatsrat genehmigt und dann dem Grossen Rat vorgelegt werden. Der Zeitplan für die Fertigstellung der Arbeiten wird von diesen Entscheidungen abhängen.