Einige Geflügelhalter werden jeden Frühling direkt über die Internetapplikation Gelan erfasst. Hobbytierhalter, welche ausschliesslich Geflügel halten, werden dem Amt für Landwirtschaft durch die örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen gemeldet. Die Geflügelhalter, welche beim Kanton bekannt sind, haben am 16. November 2016 einen persönlichen Informationsbrief des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW erhalten. Geflügelhalter, welche keinen Brief erhalten haben, sind beim Kanton bisher nicht registriert. Sie müssen das beiliegende Formular http://www.fr.ch/sagri/de/pub/direktzahlungen_soemmerung/vogelgrippe.htmumgehend ausfüllen und dem Amt für Landwirtschaft, Route Jo Siffert 36, Postfach, 1762 Givisez, senden. Damit wird sichergestellt, dass sie zukünftig die nötigen Informationen im Hinblick auf die Vogelgrippesituation erhalten.
Vogelgrippe: Meldung von Geflügelbeständen beim Amt für Landwirtschaft
Die Geflügelhalter, die das Schreiben zur Vogelgrippe nicht erhalten haben, werden gebeten, sich zu melden.
Veröffentlicht am 17. November 2016 - 11h00
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 17.11.2016 - 11h00