Die Ergebnisse der Evaluation des Systems der finanziellen Solidarität unter den Gemeinden flossen in einen Bericht ein mit dem Titel Evaluation der Wirksamkeit des interkommunalen Finanzausgleichs im Kanton Freiburg. Aufgrund des Umfangs dieses Dokuments war eine vollständige Übersetzung nicht möglich. Deshalb wurde eine Zusammenfassung ausgearbeitet (Résumé exécutif), die ihrerseits auf Deutsch übersetzt wurde (Kurzfassung).
Ressourcenausgleich
In Übereinstimmung mit dem Evaluationsbericht wird für den Ressourcenausgleich keine Änderung vorgeschlagen, da das System die im Gesetz vom 16. November 2009 über den interkommunalen Finanzausgleich (IFAG, SGF 142.1) definierten Ziele erfüllt.
Bedarfsausgleich
Aus dem Evaluationsbericht geht hervor, dass das System insgesamt den Zielen des Gesetzes entspricht. Sowohl aus Sicht des zur Verfügung stehenden Betrags, seiner Finanzierung und der
Verteilungsformel wird die Wirksamkeit des Systems nicht in Frage gestellt.
Aus wirtschaftlicher Sicht muss jedoch die Methode der Gewichtung der Teilindizes geändert werden in dem Sinn, wie sie 2007 vom Lenkungsausschuss befürwortet wurde, der seinerzeit zur Reform des Finanzausgleichs eingesetzt wurde. Die Ausgabengruppen, die bei mehreren Kriterien zur Anwendung kommen, werden deshalb nicht mehr ganz bzw. kumulativ gewichtet, sondern werden in gleich viele Teile geteilt, wie es Teilindikatoren gibt, bei denen sie berücksichtigt werden. Diese Methodenänderung hat zur Folge, dass die sozialen Bedürfnisse (Betagte, Kinder) nicht mehr unterbewertet sind.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer Änderung in der Bundesstatistik die Daten der "Vollzeitstellen" durch jene der "Vollzeitäquivalente" ersetzt werden beim Kriterium des Beschäftigungsgrads.
Bei den sozialen Bedürfnissen wird aufgrund der Entwicklung der Gesetzgebung und der Gemeindeaufgaben vorgeschlagen, den neuen Bedarf an Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter mit dem Kausalitätskriterium "Anzahl Kinder zwischen 0 und 4 Jahren" zu integrieren. Dieses neue Kriterium wird nach der Gesamtheit der Gemeindeausgaben im Bereich der Tagesbetreuungsstrukturen für Vorschulkinder gewichtet.
Der Bedarf in Zusammenhang mit den Kosten für den Unterhalt der Gemeindestrassen wird derzeit in den Kriterien "Bevölkerungsdichte", "Beschäftigungsgrad" und "Bevölkerungswachstum" behandelt. Analog zu den Schülertransporten kann auch dieser Bedarf, weil es keine zuverlässigen Statistiken zum Strassennetz der Gemeinden gibt, derzeit nicht als neues, spezifisches Kriterium behandelt werden. Es wird jedoch daran erinnert, dass die Ausgaben für die Schülertransporte, heute und auch in Zukunft, durch das Kriterium der Schulkinder vollumfänglich erfasst sind; letztere werden nach der Gesamtheit der Schulausgaben gewichtet, zu denen auch die Kosten der Schülertransporte gehören.
Schliesslich wurden auch noch andere Indikatoren untersucht im Hinblick darauf, dass sie eventuell in den Bedarfsausgleich aufgenommen werden könnten. Für die kommende Gesetzesrevision wird jedoch einzig das Kriterium der Vorschulkinder vorgeschlagen.
Schlussfolgerung und Weiterführung der Arbeiten
Der Staatsrat hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft beauftragt, den Gesetzgebungsprozess einzuleiten, indem der beiliegende Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen wird. Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse wird der Staatsrat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf und eine Botschaft unterbreiten, was im Lauf des Jahres 2017 der Fall sein dürfte.