Der Staatsrat hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) ermächtigt, den Vorentwurf zur Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (VE-GFHV) in die Vernehmlassung zu geben.
Der Vorentwurf ist das Ergebnis der Arbeiten einer internen Arbeitsgruppe, die vorgängig eine erste Version einer Vor-Vernehmlassung unterzogen hat. Die Vor-Vernehmlassung fand im Herbst 2018 statt und war an die Mitglieder der Projektgruppe HRM2 gerichtet.
Die Bemerkungen der Vor-Vernehmlassung wurden in den vorliegenden Text verarbeitet. Der erläuternde Bericht legt die Entstehung der Vernehmlassungsvorlage ausführlich dar.
Wir bitten Sie, uns Ihre Antworten und allfälligen Bemerkungen bis 31. März 2019 per E-Mail (wenn möglich im Word-Format) an die Mail-Adresse des Amts für Gemeinden (GemA), gema@fr.ch, zukommen zu lassen (Rue de Zaehringen 1, 1701 Freiburg).