Der Staatsrat hat am 12. Mai 2014 sein Einverständnis gegeben, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen in die Vernehmlassung zu geben. Die parlamentarische Initiative "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik" macht diese Revision erforderlich. Das eidgenössische Parlament hat im März 2012 eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald verabschiedet und der Bunderat hat anschliessend das Gesetz und die Bundesverordnung über den Wald erlassen, die beide am 1. Juli 2013 in Kraft getreten sind.
Die neuen kantonalen Bestimmungen, die in die Vernehmlassung gegeben werden, sollen den Rodungsersatz lockern. Damit wird es möglich, in bestimmten Fällen vom Grundsatz des Realersatzes (Aufforstungen) in derselben Gegend abzuweichen. Zudem erhält der Kanton die Möglichkeit, in Gebieten, wo er eine Zunahme der Waldfläche eindämmen will, auch ausserhalb der Bauzonen eine statische Waldgrenze festzulegen.
Der Kanton Freiburg nimmt diese Gesetzesänderung zum Anlass, um noch andere Punkte des kantonalen Gesetzes über den Wald zu ändern. Es geht namentlich darum, die Vorschriften über die Bewirtschaftungsstrukturen zu lockern. Der Staat beabsichtigt so, die Zusammenlegung von Betriebseinheiten zu vereinfachen, unter Berücksichtigung der Wünsche der Waldeigentümer. Die Idee besteht darin, die Zusammenlegung von Revierkörperschaften zu begünstigen, damit sie den neuen Herausforderungen gerecht werden können, die sich ihnen von ihrer Gründung an stellen. Ein weiterer Vorschlag besteht in der Förderung der Integration der Eigentümer von Privatwäldern und der Wald- und Bodenverbesserungskörperschaften in die Körperschaften.
Die Gesetzesrevision sieht ausserdem vor, einen optimalen Schutz des Waldbodens sicherzustellen. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. August 2014.
Verweis
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können eingesehen werden unter www.fr.ch/Vernehmlassungen