Dank einem Modell, das in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Oberamtmänner erarbeitet wurde, können erneut Lottos mit Geldpreisen durchgeführt werden.
Um die Anwendung des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS; SR 935.51) sicherzustellen, verabschiedete der Kanton Freiburg das kantonale Geldspielgesetz (EGBGS; SGF 958.1), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Um schädliche Folgen für die Vereine zu vermeiden, beschloss die Oberamtmännerkonferenz, nur noch Tombolas, auch Schinkenlottos genannt, zuzulassen, da die Konzepte der «Cash»-Lottos, wie sie im Frühjahr 2022 veranstaltet wurden, zwei gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen: die Rückverteilung von 50 % der Einsätze an die Spielerinnen und Spieler und das Prinzip, dass jedes zehnte Los gewinnt.
Im Laufe des Jahres 2022 schlugen zwei Lotto-Organisatoren, Laurent Jacot und Maxime Charrière, verschiedene Varianten der Organisation von «Bargeld»-Lottos vor. In mehreren Sitzungen mit den Veranstaltern, im Austausch mit der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) und in Gesprächen zwischen den Parteien wurde ein neues Konzept für Bargeldlottos entwickelt. Heute ermöglicht dieses neue Konzept, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Künftig müssen Vereine, die ein «Cash»-Lotto veranstalten wollen, dieses neue Konzept strikt anwenden. Ausserdem müssen die Organisatorinnen und Organisatoren am Ende des Lottos der Behörde eine Reihe von Informationen übergeben, damit diese kontrollieren kann, ob die Vorschriften eingehalten wurden. Dazu haben die beiden Organisatoren eine Referenztabelle erstellt, die den Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden kann.
Angesichts der obigen Ausführungen bestätigen die Oberamtmännerkonferenz und der Vorsteher des Amtes für Gewerbepolizei (GePoA), dass «Cash»-Lottos bewilligt werden können, sofern sich die Organisatorinnen und Organisatoren strikt an das von Herrn Jacot und Herrn Charrière ausgearbeitete Konzept halten.
Die verschiedenen Dokumente sind auf den Websites der Oberämter und des GePoA verfügbar, die den Organisatorinnen und Organisatoren bei Fragen gern weiterhelfen.
Die Oberamtmännerkonferenz weist auch darauf hin, dass für Lottos mit Sachpreisen eine einfache Meldung an das Oberamt ausreicht.