Das BLV sieht demzufolge - unabhängig von der Konstruktionsweise des Fahrzeugs oder Anhängers - keine Ausnahmen mehr vor.
Tiertransport: keine Ausnahmen mehr beim Abschlussgitter
05 Juli 2018 - 10H02
Mit der letzten Revision der Tierschutzverordnung wurde die Vorschrift bestätigt, dass an allen Transportmitteln für Klauentiere am Heck ein Abschlussgitter angebracht sein muss.
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Herausgegeben von Nutztierversicherungsanstalt -
Letzte Änderung: 09.06.2020 - 01h15