Das BLV sieht demzufolge - unabhängig von der Konstruktionsweise des Fahrzeugs oder Anhängers - keine Ausnahmen mehr vor.
Tiertransport: keine Ausnahmen mehr beim Abschlussgitter
Mit der letzten Revision der Tierschutzverordnung wurde die Vorschrift bestätigt, dass an allen Transportmitteln für Klauentiere am Heck ein Abschlussgitter angebracht sein muss.
Veröffentlicht am 05. Juli 2018 - 10h02
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Herausgegeben von Nutztierversicherungsanstalt -
Letzte Änderung: 09.06.2020 - 01h15