Um den Biodiversitätsverlust und die Fragmentierung der natürlichen Lebensräume zu verringern, wurde ein Aktionsportfolio zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum hergestellt. Mehrere leicht umsetzbare Massnahmen, die die Biodiversität unterstützen, sind gelistet und werden vom WNA subventioniert. Im Rahmen der kantonalen Biodiversitätsstrategie wird vom WNA ein Budget von 50 000 Franken bereitgestellt.
GENERELLE INFORMATIONEN
-
- Antragsteller/innen füllen das Antragsformular mit einer kurzen Beschreibung des Projekts aus und schicken es ans Amt für Wald und Natur (WNA): per Post an Joseph Volery oder Nadia Stathis-Bianco, Rte du Mont Carmel 5, 1762 Givisiez oder per Mail an joseph.volery@fr.ch oder nadia.stathis-bianco@fr.ch. Die Links zu den Formularen befinden sich jeweils am Ende jeder im Folgenden vorgestellten Massnahme.
- Das WNA prüft, ob das Projekt die erfordernden Kriterien erfüllt und bestätigt dem Antragssteller/der Antragsstellerin die Subventionierung des Projekts.
Bei Projekte von Privatpersonen wird die Gemeinde gleichzeitig informiert. Projekte innerhalb eines regionales Naturparks RNP (Gantrisch oder «Gruyère Pays-d’Enhaut») werden zur Information an den betroffenen Park weitergeleitet - Bauarbeiten (geleitet von den Antragsteller/innen)
- Die Antragsteller/innen füllen und unterschreiben das Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Nachhaltung» aus. Das Formular soll die ordnungsgemässe Umsetzung der geforderten Kriterien enthalten.
- Beim Nachweis der erfüllten Kriterien überweist das WNA den Betrag mit schriftlicher Bestätigung aus.
-
Subventionierte Massnahmen
Die untenerwähnten Massnahmen werden über das Aktionsportfolio subventioniert. Weitere Massnahmen können, sofern sie die Biodiversität direkt oder durch Sensibilisierung fördern, ebenfalls durch das WNA finanziell unterstützt werden (gilt auch für Massnahmen ausserhalb des Siedlungsraums). Für solche Massnahmen wenden Sie sich bitte direkt an das WNA mit einem Projektbeschrieb.
Subventionierungskriteriens
Spezifische Kriterien wurden an die untenerwähnten Massnahmen zugeordnet. Diese Kriterien ermöglichen es, den grössten Beitrag zur Biodiversität zu leisten und gleichzeitig jedem die Möglichkeit zu geben, diese Massnahmen in einer bebauten Umgebung umzusetzen. Die Kriterien sind in folgende Kategorien verteilt: Dimensionen, Pflanzungen, Gestaltung und Pflege sowie Verpflichtungsdauer. Die Eignung des Ortes für die Massnahmen wird vom WNA bei der Überprüfung der Kriterien nach der Anmeldung bewertet.
Jede Massnahme enthält auch eine Rubrik «Ein Schritt weiter», die es motivierten Privatpersonen und Gemeinden ermöglicht, sich weiter zu engagieren, ohne anderen Antragsteller/innen zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.
Subventionierung
Subventionen werden in Form einer Pauschale nach Abschluss der Bauarbeiten und dem Nachweis der Erfüllung der Kriterien ausgezahlt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge und nach Massgabe des verfügbaren Budgets bearbeitet.
Die Überwachung der Massnahmen erfolgt durch das WNA. Eventuelle Besuche im Zusammenhang mit dieser Überwachung werden mit den Eigentümer/innen der betroffenen Parzellen koordiniert. Das WNA übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine subventionierte Massnahme verursacht werden.
MASSNAHMEN
Begrünung
-
Subvention:
20 Franken pro Laufmeter Wildhecke
Kriterien für die Subventionierung :
Dimensionen:
- Mind. 10 Laufmeter
- Wildhecke im Freiland gepflanzt
- Genügend Platz für die Hecke und ihre Entwicklung
- Einhaltung der Pflanzabstände zu Gebäuden, Strassen und Nachbargrundstücken gemäss der Gemeindeordnung
Pflanzungen:
- Nur einheimische Arten (s. Liste einheimischer Heckenpflanzen)
- Mind. 20% Dornsträucher
- Pflanzen aus schweizerischer Produktion
Gestaltung und Pflege:
- Pflege der Fläche ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
- Neophytenbekämpfung
- Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F7 der Broschüre "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen", HBA-WNA, 2022
Verpflichtungsdauer:
- 8 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Idealerweise Forstpflanzen pflanzen
- Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten beauftragen
- Extensive Pflege der Fläche am Fuß der Hecken mit einer ersten späten Mahd ab Mitte Juni
- Empfehlungen von RegioFlora respektieren
- An die heutige und künftige Rolle der Hecke denken (z.B. Giftige Pflanzen sind in der Nähe einer Primarschule zu vermeiden)
- Zäune für Kleintiere durchlässig machen (Öffnungen von mind. 10 x 15 cm alle 20 m)
- Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)
Formulare:
- Einschreibungsformular
- Formular "Einhaltung der Projektbedigungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Ablschluss der Bauarbeiten)
-
Subvention:
100 Franken pro Laufmeter ersetzte Hecke, max. 2000 Franken pro Massnahme
Kriterien für die Subventionierung:
Dimensionen:
- Mind. 5 Laufmeter
- Wildhecke im Freiland gepflanzt
- Genügend Platz für die Hecke und ihre Entwicklung
- Einhaltung der Pflanzabstände zu Gebäuden, Strassen und Nachbargrundstücken gemäss der Gemeindeordnung
Pflanzungen:
- Die zu ersetzende Hecke ist eine Monokultur aus Thuja oder Kirschlorbeer
- Nur einheimische Arten (s. Liste einheimischer Heckenpflanzen)
- Mind. 20 % Dornsträucher
- Pflanzen aus schweizerischer Produktion
Gestaltung und Pflege:
- Bekämpfung und Entsorgung der problematischen Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder einer professionellen Kompostieranlagen
- Pflege der Fläche ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
- Neophytenbekämpfung
- Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F7 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022
Verpflichtungsdauer:
- 8 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Idealerweise Forstpflanzen pflanzen
- Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten beauftragen
- Extensive Pflege der Fläche am Fuß der Hecken mit einer ersten späten Mahd ab Mitte Juni
- Empfehlungen von RegioFlora respektieren
- An die heutige und künftige Rolle der Hecke denken (z.B. Giftige Pflanzen sind in der Nähe einer Primarschule zu vermeiden)
- Zäune für Kleintiere durchlässig machen (Öffnungen von mind. 10 x 15 cm alle 20 m)
- Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)
Formulare:
- Einschreibungsformular
- Formular "Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung" (nach Abschluss der Bauarbeiten)
-
Subvention:
Preis der Bäume (max. 450 Franken pro Baum), zusätzlich 50 Franken pro Baum für das Material der Baumstützen
Kriterien für die Subventionierung:
Dimensionen:
- Baum im Freiland gepflanzt
- Genügend Platz für den Baum und seine Entwicklung
- Einhaltung der Pflanzabstände zu Gebäuden, Strassen und Nachbargrundstücken gemäss der Gemeindeordnung
Pflanzungen:
- Wahl der Arten: einheimische Arten ausserhalb der Bauzone, an den Klimawandel angepasste Arten innerhalb der Bauzone (s. Liste der Baumarten)
- Falls mehrere Bäume gepflanzt werden, bitte Arten variieren
- Koordinierung mit dem Begrünungs- oder Biodiversitätsplan der Gemeinde, falls vorhanden
Gestaltung und Pflege:
- Pflege der Fläche ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
- Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F5 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022
Verpflichtungsdauer:
- 25 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Idealerweise Forstpflanzen aus schweizerischer Produktion pflanzen
- Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten und Baumpflegespezialisten beauftragen
- Extensive Pflege der Fläche am Fuß der Bäume mit einer ersten späten Mahd ab Mitte Juni
- Empfehlungen von RegioFlora respektieren
- Die Entwicklung der Bäume einschätzen (Bäume, die ersetzt werden müssen, Bäume, die aufgrund ihres ökologischen Wertes erhalten werden müssen)
- Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)
- Den landschaftlichen Wert des Ortes schützen und schonen
- Wasserversorgung für die Bäume in dicht bebauten Gebieten planen
Formulare:
- Einschreibungsformular
- Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (nach Abschluss der Bauarbeiten)
-
Subvention:
920 Franken pro ersetzten Baum, zusätzlich 50 Franken pro Baum für das Material der Baumstützen
Kriterien für die Subventionierung:
Dimensionen:
- Gepflanzter Baum mit einem Mindestumfang von 20 cm
- Baum im Freiland gepflanzt
- Genügend Platz für den Baum und seine Entwicklung
- Einhaltung der Pflanzabstände zu Gebäuden, Strassen und Nachbargrundstücken gemäss der Gemeindeordnung
Pflanzungen:
- Der zu ersetzende Baum ist eine Robinie, ein Götterbaum, eine Paulownia oder ein Essigbaum von beachtlicher Grösse
- Wahl der Arten: einheimische Arten ausserhalb der Bauzone, an den Klimawandel angepasste Arten innerhalb der Bauzone (s. Liste der Baumarten)
- Falls mehrere Bäume gepflanzt werden, bitte Arten variieren
- Koordinierung mit dem Begrünungs- oder Biodiversitätsplan der Gemeinde, falls vorhanden
Gestaltung und Pflege:
- Bekämpfung und Entsorgung der problematischen Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder einer professionellen Kompostieranlagen
- Pflege der Fläche ohne Dünger oder Pflanzenschutzmittel
- Entfernen allfälliger Sprossteile des ersetzten Baumes
- Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F5 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022
Verpflichtungsdauer:
- 25 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Idealerweise Bäume aus schweizerischer Produktion pflanzen
- Landschaftsgärtnereien mit Spezialisierung auf Naturgärten und Baumpflegespezialisten beauftragen
- Extensive Pflege der Fläche am Fuß der Bäume mit einer ersten späten Mahd ab Mitte Juni
- Empfehlungen von RegioFlora respektieren
- Die Entwicklung der Bäume einschätzen (Bäume, die ersetzt werden müssen, Bäume, die aufgrund ihres ökologischen Wertes erhalten werden müssen)
- Mit dem Ersatz jüngerer Bäume, die einen geringeren Sonnenschutzwert haben, anfangen
- Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Dorfeingang, Spielplatz, bauzonengrenze, Gebiete, wo die Natur fehlt)
- Den landschaftlichen Wert des Ortes schützen und schonen
- Wasserversorgung für Bäume in dicht bebauten Gebieten planen
Formulare
- Einschreibungsformular
- Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (nach Abschluss der Bauarbeiten)
Vergrössern Beispiel von einem Baum zu ersetzen (invasiver Neophyt: Robinien) © Etat de Fribourg - Staat Freiburg -
Subvention:
Preis der Bäume (max. 200 Franken pro Baum), zusätzlich 50 Franken pro Baum für das Material der Baumstützen
Kriterien für die Subventionierung:
Dimensionen:
- Verfügbare Freilandfläche von mind. 225 m2
- Bäume mit einem Abstand von mind. 5 m und max. 30 m
- Mind. 4 Bäume werden gepflanzt
- Einhaltung der Pflanzabstände zu Gebäuden, Strassen und Nachbargrundstücken gemäss der Gemeindeordnung
Pflanzungen:
- Hochstamm-Obstbäume (Kernobst-, Steinobst-, Kastanien- und/oder Nussbäume)
- Hochstämmige Bäume (Höhe des Stamms bis zu den ersten Ästen bei entwickelten Pflanzen mind. 1.2 m für Steinobstbäume, mind. 1.6 m für Kernobst-, Kastanien- und Nussbäume)
- Pflanzen aus schweizerischer Produktion
Gestaltung und Pflege:
- Pflege ohne Pflanzenschutzmittel
- Falls ein produktiver Obstgarten gewünscht ist, sich an die Pflegeempfehlungen des Blattes F6 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022, halten
Verpflichtungsdauer:
- 15 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Landschaftsgärtnereien, die sich auf hochstämmige Obstgärten oder in Baumpflege spezialisieren, beauftragen
- Extensive Pflege der Fläche am Fuss der Bäume mit einer ersten späten Mahd ab Mitte Juni
- Alte und lokale Obstsorten fördern
- Die Entwicklung der Bäume einschätzen (Bäume, die ersetzt werden müssen, Bäume, die aufgrund ihres ökologischen Wertes erhalten werden müssen)
Formulare
- Einschreibungsformular
- Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (Nach Abschluss der Bauarbeiten)
-
Subvention:
60 Franken pro Quadratmeter begrünter Wohnfassaden
Kriterien für die Subventionierung:
Dimensionen:
- Pflanzungen (Kletterpflanze) im Freiland (kein Topf oder Balkonkiste); wenn nötig Installation von Stütz- und Aufhängesystemen mit wurzelfesten Geotextilien
- Genügend Platz für die Pflanzungen und ihre Entwicklung
- Braucht eine Baubewilligung, vereinfachtes Bewilligungsverfahren (Art. 85, Bst. b RPBR). Verfahrenskosten zu Lasten der Antragsteller/innen
Pflanzungen:
- Variierte Arten, keine invasiven Neophyten oder potenzielle invasiven Neophyten
Gestaltung und Pflege:
- Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F8 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022
Verpflichtungsdauer:
- 8 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Bei grösseren Fassaden eine Durchfügbarkeitsanalyse durchführen
- Pflanzen aus schweizerischer Produktion pflanzen
- (Naturgärtenspezialisierten) Landschaftsgärtnereien, die sich in Fassadenbegrünung spezialisiert haben, beauftragen
- Einheimische Pflanzen bevorzugen und Empfehlungen von RegioFlora respektieren
- Bestimmte Gebiete auf kommunaler Ebene priorisieren (z.B. Wärmeinseln, Gebiete, wo die Natur fehlt)
- Den landschaftlichen Wert des Ortes schützen und schonen
Formulare:
- Einschreibungsformular
- Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (Nach Abschluss der Bauarbeiten)
Wasserlebensräume
-
Subvention:
80 Franken pro Quadratmeter Teich, max. 3000 Franken pro Massnahme
Kriterien für die Subventionierung:
Dimensionen:
- Mindestfläche 4 m2
- Bodentiefe mind. 30 cm und max. 1 m
- Ufergestaltung: Neigung tiefer als 10 % auf mind. der Hälfte des Umfangs
- Der Teich soll mind. bis August Wasser enthalten
- Braucht eine Baubewilligung, vereinfachtes Bewilligungsverfahren (Art. 85, Bst. j RPBR) Verfahrenskosten zu Lasten der Antragsteller/innen
- Einhaltung der BFU Empfehlungen gegenüber Kleingewässer und Ertrinkungsrisiko
Pflanzungen:
- Fakultativ, erfolgt oft von allein
- Ausschliesslich einheimische Pflanzen benutzen
- Beschattung der Wasseroberfläche vermeiden
Gestaltung und Pflege:
- Keine Fische ansiedeln
- Keine Pumpen oder Brunnen
- Kein Abfliessen von verschmutztem Oberflächenwasser (z.B. Strassenwasser)
- Keine direkte Beleuchtung des Teiches oder des Ufers
- Keine Badetätigkeit
- Neophytenbekämpfung
- Einhaltung der Pflegeempfehlungen des Blattes F9 der Broschüre « Förderung der Biodiversität auf Grünflächen », HBA-WNA, 2022
Verpflichtungsdauer:
- 8 Jahre
Ein Schritt weiter:
- Teichleerungssystem integrieren für die Reinigung und Pflege des Teiches alle 4 Jahren
- Mikrostrukturen für Kleintiere in der Umgebung des Teichs schaffen (z.B. Asthaufen, alte Baumstämme und Stümpfe, Heu- oder Steinhaufen, usw.)
- Fall Pflanzungen gewünscht, einheimische, nicht-geschützte Pflanzen aus der Region pflanzen (Achtung: das Sammeln geschützter Wildpflanzen ist verboten und die Ufervegetation ist geschützt)
- Flache Teiche (max. 30-40 cm Tiefe) bevorzugen und sie im Spätsommer austrocknen lassen
- Ufer und Teichboden heterogen (Tiefe, Exposition, Form) und mit einer Vielfalt von Strukturen gestalten
- Pufferbereich um dem Teich herum zu planen, wo die Vegetation nur 2-mal im Jahr gemäht wird. Mikrostrukturen (Holz- Steinhaufen, Baumstümpfe, Sandinseln, usw.) schaffen
- Zäune für Kleintiere durchlässig machen (Öffnungen von mind. 10 x 15 cm alle 20 m)
Formulare
- Einschreibungsformular
- Formular «Einhaltung der Projektbedingungen und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung» (nach Abschluss der Bauarbeiten)
Sensibilisierung in den Schulen
-
Subvention:
80 Franken pro Atelier
Gefragte Entgegenmassnahme:
Umsetzung einer einfachen Aktion für die Biodiversität auf dem Schulhof (siehe Pädagogisches Dossier auf Kultur & Schule )
Zielpublikum:
- Klassen 1-4 H
- Klassen des Kantons Freiburg (schulisch und ausserschulisch) oder private Bildungsstrukturen
Aktivitätstyp:
- Aktivität vor Ort (in den Schulen)
- Aktivität vom WWF Freiburg durchgeführt
Ein Schritt weiter:
- Die Aktivität in ein Schulprojekt zum Thema Biodiversität einbeziehen
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde, um zukünftiger Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte von Schulgebäuden und Schulhöfen zu planen. Förderung der Integration der Biodiversität in diese Projekte
Formular:
Einschreibung erfolgt via das Programm Kultur & Schule
Vergrössern Aktivität in der Schule 1-4H Biodiversität auf dem Weg © Etat de Fribourg - Staat Freiburg -
Subvention:
130 Franken pro Atelier
Gefragte Entgegenmassnahme:
Umsetzung einer einfachen Aktion für die Biodiversität auf dem Schulhof (siehe Pädagogisches Dossier auf Kultur & Schule)
Zielpublikum:
- Klassen 5-8 H
- Klassen des Kantons Freiburg (schulisch und ausserschulisch) oder private Bildungsstrukturen
Aktivitätstyp:
- Aktivität vor Ort (in den Schulen) oder im NHMF
- Aktivität vom naturhistorischen Museum Freiburg (NHMF) durchgeführt
Ein Schritt weiter:
- Die Aktivität in ein Schulprojekt zum Thema Biodiversität einbeziehen
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde, um zukünftiger Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte von Schulgebäuden und Schulhöfen zu planen. Förderung der Integration der Biodiversität in diese Projekte
Formular:
Einschreibung erfolgt via das Programm Kultur & Schule
Vergrössern Aktivität in der Schule 5-8H Biodiversität -Vielfalt gewinnt © Etat de Fribourg - Staat Freiburg -
Subvention:
130 Franken pro Atelier
Gefragte Entgegenmassnahme:
Erstellung eines Berichts für die Schulleitung. Der Bericht analysiert den Schulhof unter dem Aspekt der Biodiversität (siehe Pädagogisches Dossier auf Kultur & Schule).
Zielpublikum:
- Klassen 9-11 H
- Klassen des Kantons Freiburg (schulisch und ausserschulisch) oder private Bildungsstrukturen
Aktivitätstyp:
- Aktivität vor Ort (in den Schulen oder im Schulhof)
- Aktivität von ProNatura Freiburg durchgeführt
Ein Schritt weiter:
- Die Aktivität in ein Schulprojekt zum Thema Biodiversität einbeziehen
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde, um zukünftiger Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte von Schulgebäuden und Schulhöfen zu planen. Förderung der Integration der Biodiversität in diese Projekte
Formular:
- Einschreibung erfolgt via das Programm Kultur & Schule
Künftige Massnahmen
Permeabilisierungen
in Entwicklung
Aussaat von biodiversitätsreichen Wiesen und Rasen
in Entwicklung
Lebensräume für Kleintiere
in Entwicklung
Andere Sensibilisierungsaktivitäten
in Entwicklung