Subventionierte Massnahmen
Die untenerwähnten Massnahmen werden über das Aktionsportfolio subventioniert. Mehrere Massnahmen können kombiniert werden, indem zwei Anmeldeformulare ausgefüllt werden, z.B. die Pflanzung von Bäumen und von vielfältiger Hecke. Weitere Massnahmen können, sofern sie die Biodiversität direkt oder durch Sensibilisierung fördern, ebenfalls durch das WNA finanziell unterstützt werden (gilt auch für Massnahmen ausserhalb des Siedlungsraums). Für solche Massnahmen wenden Sie sich bitte direkt an das WNA mit einem Projektbeschrieb.
Subventionierungskriterien
Spezifische Kriterien wurden an die untenerwähnten Massnahmen zugeordnet. Diese Kriterien ermöglichen es, den grössten Beitrag zur Biodiversität zu leisten und gleichzeitig jedem die Möglichkeit zu geben, diese Massnahmen in einer bebauten Umgebung umzusetzen. Die Kriterien sind in folgende Kategorien verteilt: Dimensionen, Pflanzungen, Gestaltung und Pflege sowie Verpflichtungsdauer. Die Eignung des Ortes für die Massnahmen wird vom WNA bei der Überprüfung der Kriterien nach der Anmeldung bewertet.
Jede Massnahme enthält auch eine Rubrik «Darüber hinaus», die es motivierten Privatpersonen und Gemeinden ermöglicht, sich weiter zu engagieren, ohne anderen Antragsteller/innen zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.
Subventionierung
Subventionen werden in Form einer Pauschale nach Abschluss der Bauarbeiten und dem Nachweis der Erfüllung der Kriterien ausgezahlt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge und nach Massgabe des verfügbaren Budgets bearbeitet.
Die Überwachung der Massnahmen erfolgt durch das WNA. Eventuelle Besuche im Zusammenhang mit dieser Überwachung werden mit den Eigentümer/innen der betroffenen Parzellen koordiniert. Das WNA übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine subventionierte Massnahme verursacht werden.