Ab Sonntag, den 3. März 2024, dürfen die Fischerinnen und Fischer aus Freiburg wieder in den Flüssen fischen. Ab diesem Datum ist das Angeln in Fliessgewässern sowie im Lessoc- und im Perolles-See nach einer Winterpause zum Schutz der Forellenreproduktion wieder erlaubt. Aufgrund einer interkantonalen Harmonisierung müssen sie jedoch noch bis zum 16. März warten, um in den angrenzenden Gewässern des Kantons Bern zu angeln.
Für das Fischen in den Seen gilt für den Greyerzer- und den Schiffenensee eine ähnliche Schonzeit während der Fortpflanzungszeit von Hecht und Zander. Die übrigen Seen im Kanton sowie der Broyekanal und die interkantonalen Seen Murten- und Neuenburgersee sind das ganze Jahr über für die Fischerei offen, allerdings müssen artspezifische Schonzeiten beachtet werden.
Kurzzeitpatente (Tages- oder Wochenpatente) können online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg bestellt werden. Alle Informationen zu den verschiedenen Arten und Schonzeiten sind im Reglement über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zu finden.