Der Staatsrat hat am 18. März 2023 die Verordnung über Regulierungsabschüsse in den Schutzgebieten angepasst. Es geht darum, die Praxis für den Abschuss von Wildschweinen zu vereinheitlichen und in den eidgenössischen Jagdbanngebieten Regulierungsabschüsse zu ermöglichen. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Ende 2020 hatte das Bundesgericht in einem Urteil die Beschwerde der Naturschutzorganisation Pro Natura gegen die Hirschjagd im eidgenössischen Jagdbanngebiet «Aletschwald» gutgeheissen (BGE 1C_243/2019). Im Anschluss daran haben die Kantone auf Ersuchen des Bundesamtes für Umwelt ihre gesetzlichen Bestimmungen und ihre Praxis in diesem Bereich angepasst. Im Kanton Freiburg wurden sowohl 2021 als auch 2022 Änderungen vorgenommen, um die neuen Bestimmungen während der Jagdsaison 2021/22 übergangsweise einzuhalten.
Die neue Verordnung vereinheitlicht nun zum einen in allen Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler und internationaler Bedeutung des Kantons die Praxis für den Abschuss von Wildschweinen. Zum anderen führt sie die Möglichkeit ein, Regulierungsabschüsse (insbesondere von Hirschen) auch in den eidgenössischen Jagdbanngebieten durchzuführen, d.h. in Gebieten, die dem Schutz und der Erhaltung seltener und bedrohter Tiere sowie ihrer Lebensräume dienen. Im Kanton Freiburg gibt es deren zwei: das Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon und das Jagdbanngebiet Dent-de-Lys. Vorerst ist nur das Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon von den Abschüssen zur Regulierung der Hirsche betroffen.
Über die Teilnahme an den Regulierungsabschüssen entscheidet nicht mehr das Los, wie dies bisher insbesondere für das Reservat Chevroux-Portalban der Fall war. Interessierte Jägerinnen und Jäger müssen sich neu auf einer Plattform einschreiben, die vom Amt für Wald und Natur (WNA) online gestellt wird. Das WNA wird für die Regulierungsabschüsse insgesamt zehn Hochsitze in mehreren Schutzgebieten bereitstellen.
Sommerjagd auf das Wildschwein auf Juli beschränkt
Auch in diesem Jahr findet im Kanton wieder eine Sommerjagd auf das Wildschwein statt, um die Wildschweinschäden an Kulturen im Flachland und im Gebirge zu reduzieren. Die Sommerjagd auf das Wildschwein ist jedoch nur in den Sektoren, in denen es 2023 bedeutende Schäden gab, ausserhalb des Waldes und ausserhalb von Schutzgebieten, erlaubt. Sie ist auf den Monat Juli beschränkt und an jeweils vier Tagen pro Woche anstatt wie bisher drei gestattet. Laut Statistik waren die von den Jägern im August getätigten Abschüsse von Wildschweinen in den vergangenen Jahren nicht effizient. Im August herrscht Schonzeit, auch um Ruhe für das übrige Wild zu gewährleisten.