Im Juli 2020 hat die Kantonspolizei nach einer von ihr durchgeführten Verkehrskontrolle Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Jagdgesetz des Bundes und einer Übertretung des Waffengesetzes des Bundes gegen einen Hilfsaufseher erstattet. Ihm wurde vorgeworfen, einen Schalldämpfer verwendet und eine geladene Waffe in seinem Fahrzeug transportiert zu haben.
Aus dem Entscheid vom 9. November 2021 des Polizeirichters des Saanebezirks, der mit dem Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl befasst wurde, geht hervor, dass der Hilfsaufseher die Anweisungen des WNA streng befolgt und bei der Ausübung des ihm anvertrauten Auftrags gewissenhaft und in gutem Glauben die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen getroffen hatte. Er wird daher von den Anklagepunkten, die gegen ihn erhoben worden waren, vollständig entlastet.
Im Juli 2020 war der Hilfsaufseher von der Polizei angehalten worden, als er im Auftrag des Amts für Wald und Natur (WNA) unterwegs war und in der Nacht den Abschuss einer Bache durchgeführt hatte, die er auf seinem Anhänger mitführte.
Das WNA erinnert daran, dass der Abschuss von Wildschweinen durch Staatsangestellte notwendig ist, um Schäden in der Landwirtschaft vorzubeugen. Die Abschüsse erfolgen in der Nacht mithilfe von Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern, um die Sicherheit und die Ruhe der Anwohner und Tiere sicherzustellen.
Das WNA bedauert zutiefst, dass der Hilfsaufseher und seine Familie ungerechtfertigte Kritik ertragen und 18 schwierige Monate durchmachen mussten, insbesondere aufgrund der Medienberichterstattung und vor allem der Beleidigungen in den sozialen Medien.