Das IAZEA hat drei Hauptaufträge:
- Ausführen der Vollzugsaufgaben im Bereich Zivilstandswesen: In diesem Bereich bearbeitet es unter anderem Gesuche um Vorbereitung einer Eheschliessung, Familien- oder Vornamensänderungen, Adoptionsverfahren, Anerkennungserklärungen oder Gesuche um Änderung des eingetragenen Geschlechts.
- Begleiten und Verwalten der Einbürgerungsgesuche: In diesem Bereich fungiert es hauptsächlich als erste Anlaufstelle für Gesuche um ordentliche Einbürgerung und als Instruktionsorgan für die Erstellung des Dossiers, das an die Einbürgerungsbehörden weitergeleitet wird (Gemeinden für das Gemeindebürgerrecht, Staatssekretariat für Migration für die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und Grosser Rat für das Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht). Zudem bearbeitet es unter anderem Gesuche um Entlassung aus dem Bürgerrecht und Wiedereinbürgerung und führt die vom SEM verlangten Anhörungen durch, insbesondere im Bereich der vereinfachten Einbürgerungsverfahren.
- Behandeln von einigen der vielen Bereiche zum Thema institutionelle Angelegenheiten. Es handelt sich um die Fragen in Zusammenhang mit:
- den politischen Rechten (Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Gesetz über die Politikfinanzierung usw.),
- Sprachen (insbesondere mit der institutionellen Zweisprachigkeit) und die Verwaltung der kantonalen und eidgenössischen Finanzhilfen für die Zweisprachigkeit,
- den Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat (allgemeine Gesetzgebung, Prüfung der Kirchenstatuten oder der Kirchenverfassung, Seelsorgekommission usw.),
- den grundlegenden Elementen der Kantonsverfassung (Staatsorganisation, politische Rechte, Revision usw.).
Wichtige Ereignisse
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Im Bereich des Zivilstandswesens, war das Jahr 2024 hauptsächlich geprägt durch den Übergang zum neuen elektronischen Personenstandsregisters Infostar New Generation («Infostar NG») ab dem 11. November 2024. Diese Softwareänderung erforderte eine spezielle Schulung aller Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten des Kantons. Ebenfalls am 11. November traten mehrere Änderungen der Zivilstandsverordnung in Kraft. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines neuen Standardzeichensatzes nach der ISO-Norm 8859-1 Latin Extended-A in zwei Schritten. Dieser Zeichensatz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die dies wünschen, die Schreibweise ihres Vor- und Nachnamens anzupassen. Schliesslich wurde die 2023 eingeführte interne Ausbildung für die zahlreichen neuen Zivilstandsbeamtinnen im Frühling 2024 abgeschlossen.
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Was die Einbürgerungen betrifft, so behandelte das Amt 2024 1036 Einbürgerungsdossiers (673 ordentliche, 319 erleichterte und 19 erleichterte Einbürgerungen der 3. Generation; 2 Entlassungen aus dem Gemeindebürgerrecht, 7 Entlassungen aus dem freiburgischen Bürgerrecht, 4 Erwerbe des Gemeindebürgerrechts und 12 Erwerbe des kantonalen Bürgerrechts). Im Laufe des Jahres 2024 wurden dem Grossen Rat vier Dekrete unterbreitet und es wurden jeweils in verschiedenen Bezirken drei Einbürgerungszeremonien durchgeführt. Auf Antrag der kantonalen Einbürgerungskommission sind für das Jahr 2025 drei Dekrete vorgesehen. Schliesslich nahm das Amt an mehreren Arbeitssitzungen teil, um ein elektronisches Portal für den Austausch von Dossiers mit den Bundesbehörden einzurichten.
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Im Bereich der institutionellen Angelegenheiten war das Jahr 2024 geprägt von der internen Vernehmlassung des Vorentwurfs des Sprachengesetzes und des dazugehörigen erläuternden Berichts. Die Rückmeldungen waren insgesamt sehr positiv und die externe Vernehmlassung ist für Anfang 2025 geplant. Was die Änderung des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat anbelangt, das im März 2024 vom Grossen Rat angenommen wurde und am 1. Juli 2024 in Kraft trat, so ist vorgesehen, den Vorentwurf des Ausführungsreglements Anfang 2025 in die Vernehmlassung zu geben. Im Bereich der politischen Rechte wurde Ende Frühling 2024 ein neuer Gesetzesentwurf zu Änderung der Ausübung der politischen Rechte in die externe Vernehmlassung gegeben. Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist im Wesentlichen, die Vorgehensweise bei Wahlen nach dem Majorzsystem zu klären oder grundlegend zu ändern (mögliche Einführung eines «einzigen Wahlzettels»).
Schliesslich ist anzumerken, dass 2024 das letzte Jahr war, in dem sich das IAEZA, das am 1. Dezember 2024 zum ZEiA (Amt für Zivilstand und Einbürgerung) wurde, sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Sprachen, den politischen Rechten, den Beziehungen zwischen Religionen und Staat sowie der Kantonsverfassung befasste. Diese Aufgaben wurden am 1. Dezember 2024 dem Generalsekretariat der ILFD übertragen.