Fächer mit dreifachem Koeffizienten:
- Berufliche Praxis: praktische Prüfung (zählt dreifach), Beurteilung Lehrbetrieb und Beurteilung im Rahmen der überbetrieblichen Kurse.
- Detailhandelspraxis: schriftliche Prüfung und Schulnoten (Ø 3. – 6. Semester)
Fächer mit einfachem Koeffizienten:
- Lokale Landessprache: schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, Schulnoten (Ø 3.– 6. Semester)
- 1. Fremdsprache : schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, Schulnoten (Ø 3.– 6. Semester)
- Wirtschaft: schriftliche Prüfung, Schulnoten (Ø 3.– 6. Semester)
- Gesellschaft: Schulnoten (Ø 3.– 6. Semester) – Die Note des 5. Semesters resultiert aus einer selbständigen Arbeit.
Um das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erlangen:
- muss der Mittelwert der Qualifikationsbereiche praktische Arbeiten und Detailhandelskenntnisse mit der Note 4.0 oder höher bewertet sein.
- muss der Mittelwert der Qualifikationsbereiche lokale Landessprache, Fremdsprache, Wirtschaft und Gesellschaft mit der Note 4.0 oder höher bewertet sein.
- die Gesamtnote ist der Mittelwert der sechs Qualifikationsbereiche, gerundet auf eine Dezimale.
Wer sowohl die schulische als auch die betriebliche Prüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ.
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel « Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann EFZ“ zu führen.
Nützliche Links
- Informationen und Weisungen des BBA Freiburg (Einschreibung, Nachteilsausgleich, Weisungen für das Qualifikationsverfahren, Vorgehen für Kandidaten bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren)
- Prüfungsserien der Abschlussprüfung vergangener Jahre