Tätigkeitsbericht 2015
Verzeichnis der Kulturgüter
Das Verzeichnis der beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter wird im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen Gemeinde für Gemeinde nachgeführt und bestätigt. Die Stadt Freiburg ist zurzeit die einzige Gemeinde, für die bisher weder ein Teil- noch ein Gesamtverzeichnis erstellt worden ist, sei es für die Gebäude oder die unbeweglichen Kulturgüter, sei es für das historische oder zeitgenössische Kulturerbe. Diese Arbeit, mit der 2014 begonnen wurde, deckt mittlerweile 11 Quartiere ab: Bürgeln, Schönberg, Jura/Torry, Vignettaz/Beaumont, Beauregard, Pisciculture, Alt, Neigles, Galterntal, Forgerons und Au. Das Verzeichnis wird in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung erarbeitet und die Daten werden in den künftigen Ortsplan integriert. 995 von insgesamt 2869 versicherten Gebäuden sind aufgenommen und bewertet worden. 46 Objektfichen wurden für die betroffenen Gebiete ausgearbeitet.
Das Verzeichnis wurde in 12 (8) weiteren Gemeinden überarbeitet: Villaz-St-Pierre, Châtonnaye, Riaz, Ménières, Vuisternenes-en-Ogoz, Crésuz, Botterens, Cheyres, Torny, Saint-Aubin, Belfaux und Klein-Bösingen. Von 6491 (2 465) begutachteten Gebäuden wurden 945 (483) ins Inventar aufgenommen und bewertet. Ausserdem wurde von 3 Gebäuden eine breite Objektdokumentation angelegt.
Parallel dazu wurde die Erfassung der beweglichen und insbesondere der religiösen Kulturgüter im ganzen Kanton fortgesetzt. Insgesamt wurden 36 Gebäude besucht: 8 (7) Pfarrkirchen und 15 (29) Kapellen sowie 8 Pfarr- oder Gemeindehäuser. Somit sind bis heute im Kanton 208 religiöse Gebäude im Verzeichnis aufgeführt. Es wurden 1782 (634) Objekte in die Datenbank aufgenommen, die nunmehr für den ganzen Kanton 14 563 (11 687) Objekte umfasst. 8 Objektdokumentationen sind den Besitzern zugestellt worden. Der Unterkommission für bewegliche Kulturgüter sind die Verzeichnisse folgender Objekte zur Unterschutzstellung vorgelegt worden: Pfarrkirche und Oratorium Notre-Dame-de-Bonne-Fontaine in Cheyres, die Pfarrkirche von Ménières, die Pfarrkirche, Totenkapelle, das Pfarrhaus und Pfarreizentrum Notre-Dame-de-l'Assomption in Givisiez sowie in Freiburg, Kirche, Pfarrhaus und Pfarreizentrum von St. Peter und St. Theres. Ein grosser Teil des Inventaraufwandes entfiel auf das Kloster der Visitationsschwestern und seine für die Schweiz einzigartige Sammlung an religiösem und häuslichem Kulturgut.
Unterschutzstellung im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen
Die verzeichneten Gebäude sowie die zu religiösen Bauten gehörenden beweglichen Kulturgüter werden im Zuge der Ortsplanung formell unter Schutz gestellt. Dieses Verfahren erfolgt über die Festlegung von Schutzzonen und Schutzperimetern und mittels Listen der geschützten beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter mit den entsprechenden Schutzkategorien. Aus unterschiedlichen Gründen haben eine grosse Anzahl der Gemeinden des Kantons die Revision ihrer Ortsplanung eingeleitet. So hat der Kulturgüterdienst zu mehr als 73 (70) Auflagen Stellung genommen, davon 48 (42) in der Vorprüfung und 22 (28) in der Schlussprüfung.
Das Amt hat ferner den Auftrag, die Liste der geschützten Kulturgüter (Inventar) zu erstellen und nachzuführen. Zurzeit stehen von 18 325 (17 541) verzeichneten Gebäude 8905 (8435) unter Schutz. Bei den beweglichen Kulturgütern sind es 7 323 (6 218) von insgesamt 17 491 verzeichneten Objekten, welche geschützt sind. Die steigende Anzahl geschützter Gebäude ist auf die Inventarisierung der Stadt Freiburg und die Berücksichtigung der Bauten des 20. Jahrhunderts zurückzuführen. In Wirklichkeit wurden 2015, 34 Objekte aus dem Inventar entfernt, was von einer gewissen Verwahrlosung unserer baulichen Umgebung zeugt.
Behandlung der Baubewilligungsgesuche
Von den 4000 Baubewilligungsgesuchen, die jährlich im Raumplanungsamt anfallen, müssen etwa 30 % aus Gründen des Denkmal- und Ortsbildschutzes durch das Amt für Kulturgüter begutachtet werden. Diese Gesuche betreffen zu gleichen Teilen Restaurierungen historischer Bauten und Neubauten in Schutzzonen. 2015 hat das Amt für Kulturgüter insgesamt zu 1929 (1839) Anfragen Stellung genommen, wobei die Raumplanungs- und Strassendossiers rund 10 % und die Baugesuche rund 90 % ausmachen. Davon waren 1033 (1085) Schlussprüfungen, 343 (411) Vorprüfungen und 246 (258) Prüfungen ausserhalb eines Verfahrens. Der Anteil der Verfahren auf Gemeindeebene liegt bei rund 20 %. Zu den formellen kommen mindestens nochmals die gleiche Anzahl informelle Anfragen hinzu. Letztere haben oftmals einen grösseren Einfluss auf die Erhaltung des Kulturerbes weil durch sie frühzeitig auf die Projekte Einfluss genommen werden kann.
Baubegleitung und Behandlung der Subventionsgesuche
Die Schutzmassnahmen werden bei der Begleitung der Restaurierungsarbeiten geprüft und umgesetzt. Dabei spielt die Vergabe von Subventionen eine besonders wichtige Rolle als Anreiz für Privatbesitzer, Pfarreien und Gemeinden bei ihren Investitionen zugunsten des Kulturgutes. Während des ganzen Jahres begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturgüterdienstes zahlreiche Baustellen in beratender Funktion.
Die kantonalen Subventionen betrugen 1 638 494 (1 492 494) Franken. Zu 92.5% (76 %) waren sie für Privatpersonen und Vereine bestimmt und zu 7,5 % (24 %) für juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden und Pfarreien). Die zugesprochenen Subventionen erreichen einen Gesamtbetrag von 2 335 954 (1 973 000) Franken, wovon 85 % (92 %) auf private und 15 % (8 %) auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Pfarreien) entfallen.
Insgesamt erreichten die zugesprochenen und ausbezahlten Subventionen einen Anteil von ca. 17 % (14 %) bei einem subventionsberechtigten Betrag von 13,6 (14) Millionen Franken. Im Wissen, dass gewöhnlich kaum mehr als 50 % der Gesamtkosten subventionsberechtigt sind, kann festgestellt werden, dass jeder Subventionsfranken eine Investition von 12 (12) Franken zugunsten der Kulturgüter auslöst.
An Bundessubventionen sind insgesamt 543 199 (813 543) Franken ausbezahlt worden, davon 371 999 (580 539) Franken im Rahmen der Programmvereinbarung 2012-2015 und 171 200 (233 004) Franken ausserhalb dieser Vereinbarung für dringende und besonders komplexe Objekte sowie für einen Kulturgüterschutzraum. Die Programmvereinbarung 2012-2015 läuft in diesem Jahr aus. Die neue Vereinbarung für die Periode 2016-2020 wurde ausgearbeitet und führt zu einer leichten Erhöhung der Bundesbeiträge von jährlich 625 000 auf 673 000 Franken. 30 % dieses Betrages stehen für Bauten im Besitz des Kantons zu Verfügung.
Bauberatung und Expertisen
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Ausführung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten hat der Kulturgüterdienst Gutachten, Analysen und Sondierungen im der Höhe von 42 803 (50 517) Franken übernommen. Solche Untersuchungen sind von massgebender Bedeutung für eine sach- und fachgerechte Ausführung der Konservierungsarbeiten. Die entsprechenden Untersuchungsberichte werden in der Dokumentation des Amtes für Kulturgüter abgelegt.
Das Amt hat in seiner Expertenfunktion für Kulturgüter mehrere Architekturwettbewerbe und Studienaufträge für sensible Standorte und Gegenstände begleitet. Es sorgt für die Leitung der Restaurierungsarbeiten an der Kathedrale St. Nikolaus und der Augustinerkirche. Ganz allgemein unterstützt es das Hochbauamt beim Unterhalt von Denkmälern, die sich im Besitz des Staates befinden, so insbesondere das Greyerzer Schloss, die Schlösser der Oberämter, die Türme und Stadtmauern, das Rathaus, die Staatskanzlei usw.
Dokumentation der Kulturgüter
Das Amt hat den Auftrag, eine Dokumentation über die Freiburger Kulturgüter aufzubauen und nachzuführen und diese der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
54 (4) Restaurierungs-berichte wurden archiviert. Mit dem Umzug der Dokumentation ins benachbarte Gebäude konnte die Fotothek in einem klimatisierten Raum untergebracht und dem heutigen Standard entsprechend untergebracht werden. Wiederum wurden 12 000 (22 441) alte Fotos gesichtet und geordnet und dem Fotografie-Fond des Kulturgüterdienstes zugeführt. Ferner wurden den Friburgensia 1008 (841) Neueinträge hinzugefügt, hauptsächlich Zeitungsausschnitte. Die mit dem Kulturgüterverzeichnis zusammenhängende Autorendatenbank wurde mit 89 (272) biographischen Einträgen über Künstler und Kunsthandwerker ergänzt. Die Bibliothek wurde mit 220 (224) neuen Titeln bereichert, hauptsächlich Monografien und Fachzeitschriften.
Publikations- und Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinsam mit der Hochschule für Technik und Architektur hat das Amt für Kulturgüter die Broschüre RURBAT herausgegeben. Sie richtet sich an Fachleute und Hausbesitzer und zeichnet Vorgehensweisen zur Umnutzung und Restaurierung landwirtschaftlicher Bauten auf. Dies ist sehr wichtig, da die zunehmende Aufgabe dieser Gebäude immer mehr zum Verfall und Verlust dieses Kulturgutes führt. Zurzeit ist die Broschüre nur in französischer Sprache erhältlich. Eine deutsche Übersetzung wird 2016 folgen. Im Weiteren wurden in den Cahiers du Musée gruérien ein Artikel über Cafés und Gaststuben veröffentlicht und für die Kirchen in Berlens und Mézières Plan- und Bildmaterial für Informationstafeln geliefert. Zudem hat das Amt für Kulturgüter auch massgeblich an der Neuauflage der Richtlinien für die Integration von Solaranlagen mitgearbeitet, ein aktuelles und für die Denkmalpflege sehr sensibles Thema.
Wie jedes Jahr war das Amt an Anlässen und Aktionen beteiligt, mit denen die Öffentlichkeit auf den Reichtum des kulturellen Erbes im Kanton aufmerksam gemacht wird. Namentlich hat der Dienst wiederum die Europäischen Tage des Denkmals durchgeführt, diesmal zum Thema «Austausch - Einfluss». 3755 (2200) Personen besuchten im 2015 diesen Anlass, davon 1200 Personen das Landgut Balliswil (Düdingen) und 1650 Personen die Druckerei St. Paul in Freiburg. Zudem führte das Amt auf Anfrage das Jahr über verschiedene Führungen, Kurse und Informationsveranstaltungen durch.
Kulturgüterschutz bei bewaffneten Konflikten und im Krisenfall
Ein einziges Projekt kam in den Genuss von Bundessubventionen in Höhe von 20 %: Die Ordnung und Aufarbeitung der Stadtarchives von Romont. Nach der definitiven Streichung dieser Subventionen durch die Eidgenössischen Räte wird sich die Tätigkeit des Amtes für Kulturgüter in diesem Bereich auf die Durchführung des Kurses mit dem Zivilschutz und die Führung des KGS-Inventars beschränken.
Kunstdenkmäler der Schweiz
Das Amt beteiligt sich an der Veröffentlichung der Freiburger Bände der Reihe «Die Kunstdenkmäler der Schweiz», die von der Gesellschaft für schweizerische Kunstgeschichte GSK herausgegeben werden.
Die 2008 begonnene Redaktionsarbeit des 6. Bandes über die Stadt Estavayer-le-Lac ging weiter voran und sollte 2016 abgeschlossen werden. Die Veröffentlichung ist für 2017 vorgesehen.
Kommissionen
Die Kulturgüterkommission trat zu 8 (9) Sitzungen zusammen; das Büro der Kulturgüterkommission hielt 5 (6) Sitzungen ab und die Unterkommission für bewegliche Kulturgüter traf sich zu einer Sitzung. Die wissenschaftliche Kommission für die Begleitung der Forschungsarbeiten zu den «Kunstdenkmälern der Schweiz» führte eine Sitzung (1) durch.
Der Kulturgüterdienst wirkt als Vertreter des Kantons Freiburg auch in verschiedenen Kommissionen und Stiftungen mit.
Besondere Ereignisse
Die Annahme der Kulturbotschaft 2016-2020 durch die Eidgenössischen Räte während der Herbstsession hat den Status quo in Sachen Denkmalpflege konsolidiert. Eine Kürzung der Finanzmittel konnte vermieden werden aber die angestrebte Mittelerhöhung wurde abgelehnt. Dieses Programm des Bundes hat über die Programmvereinbarung betreffend Bundessubventionen einen direkten Einfluss auf den Kanton. Mit der angestrebten Verdichtung der bestehenden Bauzonen wird der Druck auf die schützenswerte Bausubstanz zunehmen.