Alle Bewirtschafter mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, welche einen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb führen, nicht über 65 Jahre alt sind und eine landwirtschaftliche Ausbildung vorweisen können, haben die Möglichkeit, Direktzahlungen zu beantragen. Grundvoraussetzung ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises ÖLN, dessen Einhaltung durch eine unabhängige Kontrollorganisation überprüft wird. Die minimale Betriebsgrösse, welche ein Betrieb erreichen muss, um Direktzahlungen zu erhalten, beträgt 0.20 Standardarbeitskräfte.
Die Direktzahlungen setzen sich, wie auf dem nachfolgenden Schema ersichtlich, aus verschiedenen Beitragstypen zusammen.
Die einzelnen Beiträge und die konkreten Anforderungen an die Bewirtschaftung sind in der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft geregelt. Die Kantone haben den Auftrag, die schriftlichen Gesuche für den Bezug von Direktzahlungen entgegenzunehmen, die Beitragsberechtigung des Gesuchsstellers zu prüfen und die Direktzahlungen anhand der Betriebsverhältnisse am Stichtag festzulegen.
Der Kanton Freiburg betreibt gemeinsam mit den Kantonen Bern und Solothurn das Sytem GELAN. Dieses beinhaltet eine Informatiklösung, über welche die Erhebung und Bearbeitung von Agrardaten, sowie die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt. Für die Bewirtschafter ist GELAN via die Internetseite des Bundes "agate.ch" verfügbar. Weitere Informationen zu GELAN, sind mittels nachstehendem Link auf der Homepage von GELAN abrufbar.