Fusswege
Das Fusswegnetz umfasst Fussgängerverbindungen und -räume in besiedeltem Gebiet, die Wohnzonen, Arbeitsorte, öffentliche Gebäude und Schulen, Erholungs- und Grünanlagen, öffentliche Haltestellen und Einkaufszentren erschliessen.
Die Ziele der kantonalen Verkehrspolitik im Bereich der Fusswege lauten:
- das Erstellen von Fusswegen gemäss den Bedürfnissen der unterschiedlichen Benutzer, wo es die örtlichen Gegebenheiten fordern
- die Fusswegverbindungen sicher, attraktiv und so direkt wie möglich gestalten
- ein zusammenhängendes Fusswegnetz gewährleisten
Für die Planung der Fusswege sind die Gemeinden zuständig.
Wanderwege
Die Wanderwege sollen:
- Erholungsräume und Sehenswürdigkeiten (Aussichtspunkte, Natur- und Kulturdenkmäler, Ortsbilder usw.) erschliessen
- diese Ziele auf attraktive Weise verbinden (direkte Verbindung, Schönheit der Strecke, Gehkomfort usw.)
Dank den Investitionen des Freiburger Tourismusverbands (FTV) besitzt der Kanton Freiburg ein Wanderwegnetz mit einer Gesamtlänge von etwas über 1700 km.
Der Freiburger Tourismusverband (FTV) überwacht die Planung, Markierung und den Unterhalt der Wanderwege.