Wir stellen die DatenbearbeiterInnen Modelle zur Verfügung, mit denen bestimmt werden kann, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden muss. Falls ja, gibt es ein Modell für die Datenschutzfolgenabschätzung.
Modelle für Datenschutzfolgenabschätzungen
Das neue Datenschutzgesetz sieht vor, dass bestimmte Datenbearbeitungen zuerst eine Datenschutzfolgenabschätzung brauchen.
Veröffentlicht am 28. November 2023 - 15h23
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 28.11.2023 - 15h30