Diejenigen, die dem DSchG unterliegen, müssen prüfen, ob ihre neue Datenverarbeitung einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegt. Die ÖDSMB stellt hier ein Verfahren zur Vefügung. Es sollte ermöglichen festzustellen, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist oder nicht :
- Datenschutzfolgenabschätzung ja oder nein (in PDF)
- Datenschutzfolgenabschätzung ja oder nein (in DOC)
Falls eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist, steht Ihnen die von der ÖDSMB empfohlene Vorlage zur Verfügung. Diese Vorlage kann als Ausgangspunkt verwendet werden, sollte jedoch den spezifischen Anforderungen der geplanten Datenverarbeitung entsprechend angepasst werden :