Vollzugshilfe NatG, Teil C, Landschaft
Die Vollzugshilfe zum NatG, Teil C Landschaft, unterstützt die Gemeinden bei der Berücksichtigung der Landschaftsqualität in ihren Planungsaufgaben. Dieses Dokument dient als Referenz für die Umsetzung des Themas Landschaft in der Ortsplanung. Im Moment existiert das Dokument nur auf Französisch. Es wird nach der öffentlichen Auflage der Änderungen des kantonalen Richtplans auf Deutsch übersetzt werden.
Das Konzept des Landschaftsschutzes in der Raumplanung
Der Landschaftsschutz steht im Kontext der territorialen Entwicklung und zielt darauf ab, natürliche oder vom Menschen verursachte Veränderungen zu begleiten, um die Qualitäten der Landschaft zu erhalten und ihre Vielfalt zu bereichern. Das im Rahmen des Inventars der Landschaften von kantonaler Bedeutung angeforderte Rechtsgutachten hat präzisiert, worin dieser Landschaftsschutz besteht. Die Landschaft verfügt über einen sogenannten relativen Schutz, der beinhaltet, dass Landschaften vor Eingriffen geschützt werden, die ihren Charakter im Rahmen der Interessenabwägung verändern.
In dieser rechtlichen Analyse zeigt auch auf, wie die Landschaft in die verschiedenen Raumplanungsinstrumente aufgenommen werden muss, um zielgerichtet geschützt werden zu können.