Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Es hat zum Ziel, die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu erhalten, und sorgt dafür, dass die charakteristischen Eigenarten dieser Landschaften bewahrt werden. Das BLN-Inventar dokumentiert und illustriert in umfassender Weise die grosse, räumlich sichtbare Vielfalt der natürlichen und kulturellen Landschaftswerte der Schweiz. Der sorgsame Umgang mit den Landschaften und Kulturdenkmälern trägt wesentlich zur alltäglichen Erholung und Identifikation der Bevölkerung mit der Landschaft sowie zur touristischen Wertschöpfung bei.
Im Kanton Freiburg befinden 6 Landschaften von nationaler Bedeutung:
- 1208 - Rive sud du lac de Neuchatel
- 1209 - Mont Vully
- 1320 - Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasser-Schluchten
- 1504 - Vanil Noir
- 1514 - Breccaschlund
- 1515 - Tour d’Aï— Dent de Corjon
Bundesinventar der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Eine Moorlandschaft ist eine Landschaft mit Moorbiotopen von besonderer und weitgehend natürlicher Schönheit und einer gewissen Grösse. Sie kann andere Landschaftselemente enthalten, mit denen eine enge ökologische, biologische, kulturelle, visuelle oder historische Verbindung besteht. Zum Beispiel: Wälder, Wasserflächen, Landwirtschaftsflächen, geomorphologische Besonderheiten, charakteristische Bauten, historische Zeugen einer für eine Moorlandschaft typischen Nutzung (Streuehütte, Torfstecherhütte).
Biologische Vielfalt
Zahlreiche seltene und sehr bedrohte Tier- und Pflanzenarten leben in den Moorlandschaften. Für viele von ihnen stellt die Moorlandschaft der wichtigste und einzige Lebensraum dar.
Menschlicher Einfluss
Die Moorlandschaften wurden durch die landwirtschaftliche Meliorationen und die Gewässerkorrektionen in der Mitte des 19. Jahrhunderts stark vermindert. Heute bedecken die Feuchtgebiete nur noch 10% der früheren Flächen.
Das Bundesinventar
Die Verordnung über dne Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) ist am 1. Juli 1996 inkraft getreten. Das Bundesinventar enthält vier Objekte aus dem Kanton Freiburg.