Im Rahmen der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschloss der Bundesrat, als wichtige Etappe des Aktionsplans gegen Feinstaub, den das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Januar 2006 lanciert hat, eine obligatorische Kontrolle der Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln für Holzbrennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW einzuführen.
Der Verordnungsvorentwurf, der die Vorgaben der LRV aufnimmt und dessen Ziel die Verbesserung der Luftqualität im Kanton ist, geht vom 22. März bis 3. Mai 2021 in die eingeschränkte externe Vernehmlassung. Die neue Verordnung wird den Beschluss betreffend die obligatorische Kontrolle gewisser Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen ersetzen, der keine Bestimmungen über die kleinen Holzfeuerungen enthält.
Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung – voraussichtlich noch vor der nächsten Heizsaison 2021/2022 – werden die als offizielle Kontrolleurinnen und Kontrolleure amtierenden Kaminfegerinnen und Kaminfeger die rund 4000 kleinen Holzfeuerungen im Kanton auf die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Vorgaben der LRV überprüfen. Eine Holzheizung, die die Grenzwerte einhält, stösst namentlich deutlich weniger gesundheits- und umweltschädigenden Feinstaub aus.
Mehr dazu
- Vorentwurf der Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen – Erlass (nur auf Französisch)
- Vorentwurf der Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen – Begleitschreiben
- Vorentwurf der Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen – Liste der Vernehmlassungsadressaten
- Vorentwurf der Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen – Erläuternder Bericht (nur auf Französisch)
- Vorentwurf der Verordnung über die obligatorische Kontrolle der Feuerungsanlagen – Richtlinie des Amts für Umwelt (nur auf Französisch)
- Kontrolle der Emissionen von Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW