Die Auswirkungen eines Unfalls mit Chemikalien, sei es auf einem Betriebsareal oder auf einem Verkehrsweg, sind meist aufsehenerregend und oft verhängnisvoll für die Bevölkerung und die Umwelt. Die seit 1991 in Kraft getretene StFV hat zum Ziel, die Risiken welche von den der StFV unterstellten Betrieben ausgehen, zu vermindern und Unfälle zu vermeiden.
Folgende Anlagen können der Störfallverordnung unterstellt sein:
- Stationäre Betriebe, in denen eine gewisse Mengenschwelle für Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle überschritten wird oder die eine besondere Gefahr darstellen
- Transportwege, auf denen gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle transportiert werden (Bahnanlagen, National- und Kantonsstrassen)
- Betriebe, in denen eine Tätigkeit mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen durchgeführt wird
- Erdgashochdruckleitungen
Online-Karten (chemische Risiken)