Das BRPA befasst sich hauptsächlich mit Aufgaben im Bereich der Raumplanung und mit Aufgaben, die sich aus der Prüfung von Baubewilligungsgesuchen ergeben. Im Jahr 2002 lag der Schwerpunkt auf der Bearbeitung der Ortspläne und der damit zusammenhängenden Beschwerden, um in der Mehrheit der Gemeinden Sicherheit bezüglich der Bauzonen zu schaffen. Ebenso bedeutend waren die gesetzgeberischen Arbeiten im Bereich der Mehrwertabgabe.
Wichtige Ereignisse
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Plan zur Wiederankurbelung der Freiburger Wirtschaft
In den Jahren 2021 und 2022 erhielt das Bau- und Raumplanungsamt im Rahmen des Konjunkturprogramms Unterstützung, um die Bearbeitung der Ortsplanungen und der damit verbundenen Beschwerden zu beschleunigen und so zur schnellstmöglichen Deblockierung der Bauvorschriften in zahlreichen Gemeinden beizutragen.
Tatsächlich haben viele Gemeinden ihre Ortsplanungen kurz vor dem Sommer 2018 öffentlich aufgelegt, um von einer Überprüfung ihrer Pläne auf der Grundlage des alten kantonalen Richtplans profitieren zu können. Aufgrund eines Urteils des Kantonsgerichts im September 2019, das vom Bundesgericht bestätigt wurde, mussten jedoch alle betroffenen 56 Pläne auf der Grundlage des neuen kantonalen Richtplans geprüft werden.
Beschwerden
Per Ende 2020 waren bei der Direktion 223 Beschwerden gegen Gemeindeentscheide anhängig. Ende 2022 waren es noch 140. In den Jahren 2021 und 2022 traf die Direktion 142 Beschwerdeentscheide.
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Regionaler Richtplan
Das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Regionalplanung ist der regionale Richtplan. Die für die Regionalplanung zuständigen Gemeindeverbände haben bis Ende August 2023, um ihre Planung den kantonalen Instanzen zur Genehmigung vorzulegen. Bis Ende 2022 haben alle Regionen mit Ausnahme des Glanebezirks ihren regionalen Richtplan zur Vorprüfung übermittelt. Die Vorprüfung ist für den Broyebezirk und den Sensebezirk noch im Gang und wird Anfang 2023 abgeschlossen sein. Der Greyerzbezirk übermittelte im Dezember 2022 sein Dossier für die Schlussprüfung.
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Erhebung der Mehrwertabgabe
Die Arbeiten zur Anpassung des kantonalen Rechts wurden 2022 wieder aufgenommen, nachdem die parlamentarische Kommission ihre Arbeit 2021 abgeschlossen hatte. Der erste Entwurf musste aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Präzisierung der erheblichen Planungsvorteile, die zwingend abgeschöpft werden müssen (Ein-, Um- oder Aufzonung), überarbeitet werden. Mit der Anpassung des kantonalen Rechts wurde zudem festgelegt, dass die Gemeinden direkt von der Mehrwertabgabe profitieren können, wenn sie ein entsprechendes allgemeinverbindliches Gemeindereglement erlassen. Der Grosse Rat hat die Gesetzesänderung im Dezember 2022 angenommen.
Das Jahr 2023 wird der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen, der Einführung der für die Abgabeerhebung und die Information der betroffenen Personen erforderlichen Informatiklösungen und der Vorbereitung eines für die breite Bevölkerung verständlichen Dokuments gewidmet sein.
Kennzahlen
Im Jahr 2022 wurden 2473 Baubewilligungsgesuche im ordentlichen Verfahren geprüft.
2022 wurden 27 Entscheide über Ortsplanungsdossiers gefällt.
Es wurden 48 Entscheide zu Beschwerden gegen Gemeindeentscheide im Bereich der Raumplanung getroffen.
2022 sind dem Amt 14 parlamentarische Vorstösse zur Bearbeitung zugewiesen worden.