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- Beschreibung der Massnahme: Das Gebäudeprogramm des Kantons Freiburg ist seit 2017 in Kraft und umfasst dreizehn Fördermassnahmen für die Gebäudesanierung und den Ersatz von fossilen Heizsystemen durch erneuerbare Energien. Das zurzeit gültige Gebäudeprogramm generiert direkte Investitionen in der Höhe von insgesamt 115 Millionen Franken pro Jahr. Werden die Förderbeiträge für die dreizehn Massnahmen um mindestens 50 % erhöht, so wird die Bauwirtschaft (die im Kanton besonders aktiv ist) einen deutlichen Anstieg der Arbeitsaufträge verzeichnen. Darüber hinaus entspricht diese Massnahme, die sich an ein sehr breites Publikum von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern richtet, den energie- und klimapolitischen Zielen des Staats, da sie eine erhebliche Senkung der CO2-Emissionen ermöglicht. Das Programm wird zu einem Drittel vom Kanton und zu zwei Dritteln vom Bund finanziert. Der Multiplikatoreffekt dieser Massnahme ist deshalb umso interessanter.
- Kosten: 5 000 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: 10 000 000 Franken (in Form von Globalbeiträgen)
- Frist für die Realisierung: sofort
- Gesetzliche Grundlage: Energiegesetz vom 9. Juni 2000 (EnGe; SGF 770.1)
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- Beschreibung der Massnahme: Mit der Massnahme sollen bereits geplante Unterhalts-, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Gebäuden des Staats durchgeführt werden, die zum Beispiel im Asylwesen genutzt werden (prioritär: Ste Elisabeth). Ebenfalls eingeschlossen sind Massnahmen, die darauf abzielen, optimalen Sommerkomfort in den (neuen und bestehenden) Gebäuden des Staats hauptsächlich durch passive Kühlung zu gewährleisten.
- Kosten: 1 850 000 Franken
2020 :
300 000 CHF SBat (3131.001), assainissement progressif et planifié du parc immobilier
120 000 CHF SG-DAEC-DD (3131.001),
35 000 CHF SEn (3130.000),
300 000 CHF DSAS (pour St Elisabeth, sur AISO 5040.000 Construction d’immeubles)
2021 : 400 000 CHF SBat (3131.001), assainissement progressif et planifié du parc immobilier
20 000 CHF SG-DAEC-DD (3131.001),
80 000 CHF SEn (3130.000)
550 000 CHF DSAS (idem)
2022 : 45 000 CHF SEn (3130.000) - Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: sofort, Arbeiten für die Jahre 2020 bis 2022
- Gesetzliche Grundlagen: keine notwendig, da der Staat die Aufgabe hat, die Räumlichkeiten in seinem Besitz zu unterhalten.
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- Beschreibung der Massnahme: Mit der Massnahme sollen bereits geplante Unterhalts-, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an historischen Gebäuden des Staats finanziell unterstützt werden. Sie ist insbesondere für die Klosterkirche, die alte Mühle und den Bauernhof des Klosters Altenryf bestimmt, einen Standort von nationaler Bedeutung.
- Kosten: Das Programm zur Sanierung der betroffenen Gebäude wird auf 13 500 000 Franken geschätzt. Etwa 1 600 000 Franken sollten durch ordentliche Subventionen (Bund und Kanton) gedeckt sein. Es wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 6 000 000 Franken vorgeschlagen. Weitere Beiträge werden von der Loterie romande in Form von Schenkungen erwartet.
- Erwarteter Bundesbeitrag: 800 000 Franken (weitere Beiträge möglich, wie etwa über die Loterie romande oder das Förderprogramm des Bundesamts für Raumentwicklung ARE
- Frist für die Realisierung: sofort, Arbeiten für die Jahre 2020 bis 2022
- Gesetzliche Grundlage: Das Gesetz über den Schutz der Kulturgüter ermöglicht die üblichen Finanzhilfen für derartige Arbeiten. Für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung braucht es eine gesetzliche Grundlage.
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- Beschreibung der Massnahme: Zurzeit laufen mehrere Grossprojekte (im Stadium Machbarkeitsstudie oder Vorprojekt), namentlich am Landwirtschaftlichen Institut des Kantons Freiburg (Projekte «La Grange Neuve» und «Käsekulturen») und auf dem Weingut Les Faverges (Sanierung und Renovation), für rund 30 Millionen Franken. Um diese Investitionen zu beschleunigen und die Durchführung von Auflagen und ersten Ausschreibungen im Jahr 2021 zu ermöglichen, benötigt das Hochbauamt für einen Zeitraum von zwei Jahren zusätzliche Projektleiter und eine Bauherrenunterstützung. Auch das Bau- und Raumplanungsamt benötigt Unterstützung bei der Bearbeitung der Ortspläne. Die Bearbeitung dieser Dossiers wurde durch ein Urteil des Kantonsgerichts vom 3. September 2019 erheblich verlangsamt. Rund dreissig Gesamtrevisionen stehen zurzeit still, bis das Bundesgericht in einer vom Staat erhobenen Beschwerde entschieden hat. Ausserdem müssen 230 Rekurse im Rahmen der Prüfung der Planungsdossiers behandelt werden. Darüber hinaus haben rund dreissig Gemeinden im Kanton Freiburg beantragt, dass ihr Fall behandelt wird, ohne dass der Entscheid des Bundesgerichts abgewartet werde.
- Kosten: 2 220 000 Franken für ein Projekt zum Vorziehen von Investitionsprojekten und zur beschleunigten Bearbeitung der Ortsplanung. Darunter fallen:
- 720 000 CHF für das BRPA (Ortsplanung)
- 1 500 000 CHF für Mandate für Machbarkeitsstudien / Vorprojekte an Bauherrenunterstützungen für Projekte wie «La Grange Neuve», «Käsekulturen» und auf dem Weingut Les Faverges (Sanierung und Revonation). Die Beträge werden verteilt auf die ILFD (LIG) und die RUBD (HBA) unter folgenden Positionen: 3440 IAGR 5040.000, BATI-I-674-100 (Sanierung und Vergrösserung Weingut Les Faverges): 5040.002
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Umsetzung: öffentliche Auflage in den Jahren 2021 und 2022 / sofort für die Bearbeitung der Ortspläne
- Gesetzliche Grundlage: keine notwendig, da das Hochbauamt für die Durchführung der Bauprojekte des Staates und das Bau- und Raumplanungsamt für die Bearbeitung der Ortspläne zuständig ist.
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- Beschreibung der Massnahme: Die Massnahme beinhaltet die Durchführung eines Pilotprojekts für die Realisierung von Anlagen für den Veloverkehr durch das Tiefbauamt zwischen 2020 und 2022. Insbesondere ist die Einrichtung von Veloparkplätzen an den Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr geplant, wobei die vereinfachten Verfahren für die Einrichtung dieser Plätze, deren Dimensionierung im Sachplan Velo vorgesehen ist, genutzt werden sollen. Die Massnahme sieht auch die Förderung der Nutzung des Zweiradverkehrs durch die Vergabe von Aufträgen an Kommunikationsunternehmen im Kanton vor.
- Kosten: 1 000 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: sofort
- Gesetzliche Grundlage: keine notwendig, da das Tiefbauamt für die Durchführung von Bauprojekten des Staats im Bereich der Mobilität zuständig ist.
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- Beschreibung der Massnahme: Die Massnahme beinhaltet die beschleunigte Umsetzung von geplanten Bauprojekten der tpf, indem ihre Finanzierung durch rückzahlbare Darlehen sichergestellt wird. So befinden sich beispielsweise mehrere Busbahnhöfe in unterschiedlichen Planungsstadien (9 Bahnhöfe). Insbesondere beim Bahnhof Freiburg sind Arbeiten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsplatzes (technische Sanierung, Erneuerung der Perrons, Änderung der Verkehrsrichtung zur Trennung der Verkehrsströme usw.) nötig. Geplant ist auch die Schaffung eines Wartungszentrums in Bulle, Sektor Planchy, mit dem Bau einer neuen Garage für Strassenfahrzeuge, um Synergieeffekte zu erzielen. Gestützt auf den kantonalen Richtplan planen die tpf ausserdem Investitionen in die Park & Ride-Anlagen (P+R) (insgesamt 210 P+R-Plätze).
- Kosten: 5 860 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: für gewisse Busbahnhöfe gestützt auf den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und Finanzierung von Abschreibungen und Zinsen für Busbahnhöfe und Garagen gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz
- Frist für die Realisierung: sofort
- Gesetzliche Grundlage: Verkehrsgesetz vom 20. September 1994 (VG; SGF 780.1).