Der KantRP ist das Hauptinstrument der Raumplanung in der Schweiz. Er definiert die künftige räumliche Entwicklung eines Kantons, koordiniert sämtliche raumwirksamen Aktivitäten und gibt diesen Aktivitäten eine kohärente nachhaltige Ausrichtung. Er ist behördenverbindlich für Bund, Kanton, Nachbarkantone sowie Regionen und Gemeinden. Der aktuelle Richtplan des Kantons Freiburg war im August 2020 vom Bund in seiner Gesamtheit genehmigt worden. Der KantRP ist ein dynamisches Instrument, das regelmässig aktualisiert wird, wenn sich der Kontext und die Rechtslage ändern.
Die Änderungen, die nun in die Vernehmlassung geschickt werden, sind die ersten, die am KantRP seit seiner Genehmigung durch den Bund am 1. Mai 2019 vorgenommen werden. Sie betreffen vor allem das bestehende Thema Landschaft und umfassen des Weiteren die Aufnahme mehrerer neuer Projektblätter, wobei nur Projekte von kantonalen, regionalen oder lokalen Instanzen oder Behörden berücksichtigt wurden. Laut dem 2014 revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung muss jedes Projekt mit grossen räumlichen und ökologischen Auswirkungen vorab in den KantRP eingetragen und vom Bund genehmigt werden, bevor es auf lokaler Ebene geplant und umgesetzt werden kann.
Die Änderung des Themas Landschaft zielt darauf ab, das Inventar der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LKB) in den kantonalen Richtplan zu integrieren. Das modifizierte Thema wird von 12 Projektblättern begleitet (1 Blatt für jede LKB), um die objektspezifischen Herausforderungen auf regionaler Ebene zu erfassen.
Neben den 12 Blättern mit Bezug zum Thema Landschaft gibt der Staatsrat auch eine Serie von Projektblättern in die Vernehmlassung, welche die formellen Voraussetzungen dafür erfüllen, namentlich für Goya Onda (künstliche Welle auf dem Greyerzersee), den Autobahnanschluss Bulle, das Eisenbahnlogistikzentrum im Broyebezirk und die Umfahrungsstrassen von Romont, Kerzers und Prez-vers-Noréaz in die Vernehmlassung. Welche Projektblätter dem Bund zur Genehmigung unterbreitet werden, entscheidet der Staatsrat nach der Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung zu den Änderungen des kantonalen Richtplans läuft bis zum 17. Februar 2022. Die Gemeinden haben einen zusätzlichen Monat Zeit, um dem Kanton ihre Stellungnahme zu übermitteln. Weitere Informationen sind unter https://www.fr.ch/de/rubd/brpa/news/aenderung-2021-des-kantonalen-richtplans erhältlich.