Der KNP definiert den allgemeinen Rahmen, die Grundsätze sowie die städtebaulichen und landschaftlichen Massnahmen für eine koordinierte und durchdachte Entwicklung des 2017 vom Staat Freiburg erworbenen, 277'000 m2 grossen Geländes. Als Instrument zur Schaffung von Synergien auf mehreren Ebenen und Gewährleistung einer guten Lebens- und Siedlungsqualität ermöglicht der KNP es, im Rahmen eines Industriegeländes die architektonischen und denkmalpflegerischen Merkmale des ursprünglichen Standorts in Wert zu setzen, indem er mehrere Sektoralpolitiken miteinander koordiniert.
Der KNP legt die Bedingungen für die Entwicklung eines Gebiets fest, an dem es sich nicht nur gut arbeiten, sondern auch gut leben lässt. Dabei wird den Fragen der Mobilität ein besonderes Gewicht gegeben. So legt der KNP namentlich Bedingungen für die Verringerung des Parkierungsbedarfs und ein zentrales Mobilitätsmanagement auf Ebene des gesamten Perimeters statt auf Ebene der einzelnen Unternehmen fest. Der Schwerpunkt liegt dabei auf die Verkehrsströme der sanften Mobilität durch den Perimeter sowie auf hochwertige öffentliche Räume. Im Bereich Energie sieht das Konzept eine rationelle Energienutzung und mittelfristig die vollständige Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien vor.
Der KNP wurde am 23. April 2021 öffentlich aufgelegt. In diesen Rahmen wurden 10 Einsprachen von 4 Gemeinden, davon 3 aus dem Kanton Waadt, 2 Vereinigungen und 4 Privatpersonen eingereicht. Vom 5. Juli bis zum 26. Oktober 2021 fanden Einigungsverhandlungen statt, worauf zwei Einsprachen zurückgezogen wurden.
Der Genehmigungsentscheid wurde zusammen mit den Einspracheentscheiden im Amtsblatt vom 17. Dezember veröffentlicht. Die Einsprechenden können innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Kantonsgericht führen.