RUBD-Direktor Jean-François Steiert, Präsident des Staatsrats, und Finanzdirektor Georges Godel, der den Staatsrat im Verwaltungsrat der TPF vertritt, haben den Staatsrat gemeinsam über den Revisionsbericht des BAV informiert, der die Fehlbuchungen bestätigt hat. Der Staatsrat hat dabei auch zur Kenntnis genommen, dass das BAV die Fehlbuchungen als Irrtum qualifiziert und keinen Anlass sieht, ein Strafverfahren einzuleiten. Damit werden die ersten Einschätzungen der kantonalen Kontrollstellen bestätigt.
Der Staatsrat verlangt von der Unternehmensleitung der TPF, dass sie alle erforderlichen Massnahmen trifft, um die Empfehlungen des BAV rasch umzusetzen und dass sie die falsch verbuchten Beträge vollumfänglich zurückerstattet.
Die Arbeiten, die nötig sind, damit der falsch verbuchte Betrag genau identifiziert und möglichst rasch vollumfänglich an den Kanton und die anderen Auftraggeber zurückerstattet werden kann, hat die RUBD bereits eingeleitet. Diese Arbeiten werden geführt vom Amt für Mobilität. Das Amt hat den Auftrag, diese Arbeiten in den nächsten Monaten abzuschliessen.