Das UVEK hatte in einer Verfügung vom 3. November 2021 das Gesuch des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zur Plangenehmigung für das vorgelegte Projekt der Verbindungsstrasse Birch-Luggiwil nicht genehmigt. Das UVEK betrachtet namentlich die Eingriffe der gewählten Variante in die Natur und die Eigentumsrechte der Grundeigentümer als unverhältnismässig. Eine solche Verbindung sei mit deutlich geringeren Umweltauswirkungen realisierbar. In seiner Antwort auf die Intervention des Staatsrats schlug das UVEK in einem Schreiben vom 16. November 2021 vor, gemeinsam eine nachhaltige Lösung zu finden.
Der Staatsrat ist überzeugt, dass dieses Vorgehen schneller konstruktive Schritte zur Umsetzung des Anliegens ermöglicht als der Rechtsweg. Letzterer dürfte die Lösungssuche für Jahre blockieren, weil das Dossier während des Beschwerdeverfahrens aufgrund der aufschiebenden Wirkung nicht weitergetrieben werden könnte. Dazu kommen auch rechtliche Überlegungen: Die Analyse der Begründung der Verfügung sowie der Beschwerdelegitimität des Kantons lassen eine Beschwerde als weniger aussichtsreich erscheinen als die Lösungssuche auf dem vorgeschlagenen Gesprächsweg.
Der Staatsrat hat aus diesen Gründen entschieden, auf eine Beschwerde gegen die Verfügung des UVEK zu verzichten. Gleichzeitig hält der Staatsrat fest, dass er in den bevorstehenden Gesprächen gemeinsam mit der Freiburger Delegation im Bundesparlament weiterhin auf eine Lösung drängen wird, die geeignet ist, sowohl die Sicherheitsprobleme der Autobahnausfahrt zu lösen als auch die für den Kanton und die Region zentrale strategische Zone Birch zu erschliessen, um hier Arbeitsplätze schaffen und damit die Pendlerströme reduzieren zu können.