Davor fanden 106 Einigungsverhandlungen statt. Im Anschluss an die Verhandlungen zogen die drei Gemeinden, die Einsprache erhoben hatten, diese zurück, genauso wie vier Organisationen und eine Privatperson. Die Personen, deren Einsprachen in den 270 begründeten Einzelentscheiden abgewiesen wurden, haben 30 Tage Zeit, um sie mit Beschwerde vor dem Kantonsgericht anzufechten.
International und national geschützt
Die Änderung des kantonalen Nutzungsplans (KNP) war in enger Zusammenarbeit mit der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) erarbeitet und im Sommer 2020 an mehreren öffentlichen Informationssitzungen präsentiert worden. Die Änderung klärt und vereinfacht die Regeln für den Schutz sowie die Nutzung der Naturschutzgebiete. Sie legt zudem den Grundsatz des Rückbaus der Ferienhäuschen im Perimeter des KNP fest.
Die Bedeutung der Grande Cariçaie ist auf nationaler und internationaler Ebene anerkannt. So sind die Naturschutzgebiete in mehreren Bundesinventaren aufgeführt, insbesondere im Inventar der Moorlandschaften. Ausserdem beherbergen die Gebiete auf ihren insgesamt 3000 Hektaren einen Viertel der schweizerischen Flora und Fauna. Aus diesen Gründen soll dieses Juwel mit dem geänderten KNP für die künftigen Generationen erhalten und aufgewertet werden. Gleichzeitig soll die Grande Cariçaie für die Bevölkerung zugänglich bleiben.
In ihrer vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigten Stellungnahme von 2012 war die Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss gekommen, dass das Vorhandensein von Ferienhäuschen einen schweren Eingriff in die Schutzobjekte gemäss Bundesinventare darstelle. Sie stehen zu lassen, sei deshalb nicht mit Bundesrecht vereinbar. Die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) lassen den Kantonen in diesem Bereich keinen Spielraum: Sie können keine Bauten in Moorlandschaften zulassen. Bei nachgewiesenen negativen Auswirkungen müssen die kantonalen Behörden alle nötigen Massnahmen ergreifen, um diese zu beenden. Angesichts der Feststellung der ENHK ist der Rückbau der Ferienhäuschen und deren Nebenanlagen in den Naturschutzgebieten nötig und unumgänglich, um einen angemessenen Schutz der geschützten Objekte zu gewährleisten und Bundesrecht einzuhalten. Die Entscheidungen zu den 270 Einsprachen bestätigen diese Grundsätze und setzen den bereits 1983 geäusserten Willen der kantonalen Behörden um, die Ferienhäuschen aus der Grande Cariçaie zu entfernen.