Die Probleme, die Anwalt Alexis Overney in seinem Bericht festgehalten hat, decken sich im Wesentlichen mit der Analyse der RUBD, die sie insbesondere vor der Einführung im Jahr 2013 des neuen Verfahrens für die Behandlung von Baubewilligungsgesuchen erstellt hatte. Zu erwähnen sind etwa die unzureichende Qualität gewisser Dossiers, die beim Staat eingereicht werden, die zum Teil lückenhaften Gutachten, die oft übermässig langen Fristen für die Prüfung von OP- und DBP-Dossiers, die Unsicherheiten infolge der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) oder die Notwendigkeit, die Praktiken zu harmonisieren. Die Verbesserungsvorschläge betreffen alle Stellen, die im Verfahren mitwirken, seien es die Gesuchsteller, Auftragnehmer, Gemeinden, staatlichen Dienststellen oder Oberämter.
Die entsprechenden Verbesserungsvorschläge wurden von der RUBD evaluiert. Der Staat ist bereits daran, zahlreiche dieser Vorschläge umzusetzen. Die Vorschläge wurden in 5 Themenschwerpunkte eingeteilt:
I. Digitalisierung der Dokumente
Seit der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes, die seit 2010 in Kraft ist, müssen alle OP, DBP, Zonennutzungspläne (ZNP) und Gemeindebaureglemente (GBR) über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil der Gemeinden hat dies bereits umgesetzt; die anderen stehen kurz davor.
Der Vorschlag, das gesamte Baubewilligungsverfahren vom Einreichen des Baubewilligungsgesuchs bis zur Erteilung der Bezugsbewilligung zu informatisieren wird zurzeit analysiert. Bereits Ende dieses Jahres werden die Gesuchsteller über eine Applikation ihr Gesuch verfolgen können. Die anderen Vorschläge des Berichts werden für die zweite Entwicklungsphase dieser Anwendung geprüft werden.
II. Verbesserung der beim Staat eingereichten Dossiers
In seinem Bericht unterstreicht Herr Overney die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die beim Staat eingereichten Dossiers qualitativ besser werden. Diesen Punkt hob die RUBD bereits bei der Einführung des neuen Verfahrens für die Behandlung von Baubewilligungsgesuchen hervor.
Die Vorprüfungsgesuche wie auch die formelle und materielle Kontrolle fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die RUBD wird den Gemeinden die verschiedenen Verfahren in Erinnerung rufen.
III. Qualität der Gutachten verbessern
Die RUBD wird mehrere der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen bestätigen oder umsetzen, um die Qualität der von den staatlichen Dienststellen verfassten Gutachten zu erhöhen. Das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) hat bereits Überlegungen angestellt, um die Wahl der angehörten Dienststellen zu verfeinern und die Inhalte der Gutachten zu vereinheitlichen. Darüber hinaus werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Weiterbildungskurse zum Verfassen von Gutachten angeboten werden.
Das Verbot für Ämter, widersprüchliche Gutachten auszustellen - es sei denn, die rechtlichen Grundlagen wären geändert worden -, sowie das Gebot, ein Projekt, das durch eine Vorwirkung der Pläne gerechtfertigt wird, sorgfältig zu prüfen, bevor es bewilligt wird, sind bereits Gegenstand einer Richtlinie. Die RUBD wird die verschiedenen Dienststellen in einem Schreiben daran erinnern. Sie wird zudem das Amt für Mobilität (MobA) mit dem Vorbereiten einer Richtlinie beauftragen, mit der die Anwendung der einschlägigen VSS-Normen geklärt wird.
IV. Harmonisierung der Praktiken
Die Harmonisierung der Behandlungsweisen in den Oberämtern wird mit der Oberamtmännerkonferenz besprochen werden. Das BRPA wird darauf achten, dass dieses Thema in regelmässigen Treffen behandelt wird.
V. Hilfestellung für die Gemeinden und Auftragnehmer
Die meisten Massnahmen zur Unterstützung der Gemeinden und beauftragten Büros wurden bereits getroffen oder stehen kurz vor ihrer Umsetzung. Die Verwendung von minimalen Geodatenmodellen für die OP und GBR ist Teil eines spezifischen Projekts, das im Finanzplan für 2018 eingetragen ist und im Rahmen der Voranschläge überprüft werden wird.
Das RUBD wird die betroffenen Dienststellen schriftlich daran erinnern, dass sie die Pflicht haben, ihre Datenbanken auf dem neusten Stand zu halten und allgemeine Richtlinien zu erlassen.
Die Definition einer überkommunalen Raumplanungsstrategie und die Schaffung einer Raumbeobachtung werden im Rahmen der Arbeiten für die Revision des kantonalen Richtplans analysiert werden.