Schwarzarbeit ist ein grosses Problem: Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen, ist zum Nachteil der Arbeitnehmenden und hat Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungen und der Steuerverwaltung zur Folge. Im Kanton Freiburg dürfte die Schwarzarbeit knapp 1 Milliarde Franken ausmachen.
Ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Unternehmen, die den Zuschlag für einen öffentlichen Rohbauauftrag im offenen Verfahren erhalten, einen Berufsausweis oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen. Diese Pflicht wird schrittweise auf die Aufträge im Einladungs- und freihändigen Verfahren ausgeweitet und schliesslich für das Baunebengewerbe eingeführt werden.
Der Staatsrat hat eine Arbeitsgruppe für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt. Diese hat 15 Massnahmen ausgearbeitet. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören – neben der Einführung des Berufsausweises – die Einstellung der Baustelle in Fällen von Schwarzarbeit, die überdienstliche Zusammenarbeit mit den paritätischen Kommissionen oder auch die Schaffung einer spezialisierten Ermittlergruppe.